Unser Beispiel wie du Mängel bei der Terrassenabdichtung verhinderst
Als Beispiel nehmen wir eine Terrasse von deinem EFH im 1.Stock. Diese Terrassenabdichtung dient auch als Schutz für die Decke im Erdgeschoss. Auch hierfür haben wir eine SIA 271 Regelung. Diese besagt, dass ein Schwellenanschlüsse zur Nutzschicht (sprich Platten oder Balkonbelag) mindestens 60mm hoch sein müssen. Zudem muss das Gefälle mindestens 1,5% betragen. Das ist jedoch sehr wenig. Denn mögliche Toleranzen in den Belägen reichen schon um das Gefälle gegen 0% gehen zu lassen. Das wiederum ist nicht erlaubt. Natürlich haben wir in der Schweiz auch eine Ausnahmeregelung, wenn sogenannte Schwellenlose Aussentüren zu Terrassen gebaut werden. Schwellenlos heisst: behindertengerecht bis zu 2cm von der Oberkannte vom Fensterrahmen bis zum Belag.- Spezielle Anforderungen sind an den Plattenbelag gegeben.
- Das Gefälle von 1,5% muss zwingend eingehalten werden. Ich empfehle mindestens 2 – 2,5% Gefälle
- Technische Anforderungen an Dämmung, Fensterrahmen und Abdichtungsmaterial.
Bilde ausreichend Gefälle auf deiner Terrasse um Mängel bei der Terrassenabdichtung zu verhindern:
Es gibt hier 2 Möglichkeiten von möglichen Gefällen. Ein solches Gefälle muss mindestens 2% betragen. Noch besser sind 3% Gefälle, damit das Wasser auch bei unebenen Materialien abfliessen kann.- Du erstellst den Beton im Gefälle. Das hat den Vorteil das bei einem eventuellen Loch in der Abdichtung das Wasser eher noch an den Rand der Decke fliesst.
- Du erstellst das Gefälle mit der Dämmung. Das ist denn eine sogenannte Gefälledämmung. Diese ist aber teuer, da die Dämmung exakt auf die jeweilige Fläche produziert wird.
Das freut uns, das wir helfen konnten.
Ja dem Gefälle muss zwingend eine hohe Beachtung geschenkt werden.
Zudem gibt es auch die Möglichkeit einen Dichtheitstest vor der Verlegung vom Belag durchzuführen.
Dies könnte zum Beispiel die Firma Flo Leckortung durchführen. Herr Philipp Heinz wäre hier der ideale Ansprechpartner.
Beste Grüsse, Marco Fehr