
Deshalb ist Arbeitssicherheit so wichtig
Es geht bei der Arbeitssicherheit um Menschenleben. Gerade bei Gerüstunfällen sind es oftmals sehr schwere Zwischenfälle, die bei den Betroffenen und deren Angehörigen grosses menschliches Leid verursachen. Für das Bauunternehmen bedeutet ein Unfall auch immer negative Presse, die mit einem Imageschaden verbunden ist. Zeigt die Firma hingegen, dass sie sich um die Sicherheit der Handwerker kümmert, sind diese motivierter und produktiver. Finanziell interessant ist für den Arbeitgeber auch die Tatsache, dass durch die Reduzierung von Unfällen die SUVA-Prämie sinkt. Die SUVA führt übrigens unangemeldete Baustellenkontrollen durch. Findet sie dabei gravierende Mängel, wird die Baustelle geschlossen – mit katastrophalen Folgen für dein Terminprogramm. Auch wenn die SUVA beim Thema Arbeitssicherheit in aller Munde ist, steht eigentlich über dem grössten Unfallversicherer der Schweiz die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS). Sie gibt der SUVA die Richtlinien vor.
Die korrekte Planung des Baugerüsts
Jetzt tauchen wir aber in unser eigentliches Hauptthema ein: Sicherheit und Gerüstbau. Wer trägt hier eigentlich die Verantwortung? Je nach Planungs- und Bauphase gibt es auf diese Frage unterschiedliche Antworten. Für die Gerüstplanung ist die Bauleitung verantwortlich. Um festlegen zu können, wo die Balkone und Aussparungen hinkommen, braucht es die Baupläne. Dabei muss man zahlreiche Vorgaben beachten: Für den Abstand zur Fassade gilt die Faustregel maximal 30 Zentimeter. Eine weitere Regel besagt, dass die Distanz zwischen zwei Aufstiegen nicht grösser als 25 Meter sein darf. Bei einer Abstützung mit Gerüstrohren darf überdies die Gerüsthöhe von 6 Meter nicht überschritten werden. «Ferner muss darauf geachtet werden, dass das Baugerüst nur auf verdichtetem Boden stehen darf. Alternativ kann man Hilfskonstruktionen erstellen. »Zweckmässiger Schutz beim Aufstellen
Für das korrekte Aufstellen ist die Gerüstbau-Firma verantwortlich. Der Gerüstbauer führt seine Arbeit der Bauphase entsprechend und gemäss seinem Werkvertrag aus. Sobald die Mitarbeiter beim Aufbau eine Absturzhöhe von 2 Meter erreichen, müssen sie sich sichern. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Als Kollektivschutz gibt es das Montagegerüst und als persönlicher Schutz die PSAgA, die allerdings zweckmässig sein muss. Mit anderen Worten: Der Mitarbeiter sollte bei einem Absturz nicht schon auf dem Boden auftreffen, bevor das Verbindungsmittel gestreckt ist. «Deshalb wird empfohlen, mit Höhensicherungsgeräten zu arbeiten, die wie ein Sicherheitsgurt im Auto funktionieren.»Änderungen am Gerüst
Für den Unterhalt und die Kontrollen, die damit verbunden sind, ist dann wiederum die Bauleitung verantwortlich. Ein Gewerk darf gemäss SUVA-Dokumentation lediglich geringfügige Veränderungen am Gerüst selber vornehmen – aber der Unternehmer muss das dem Gerüstbauer melden. Auch wenn Unternehmer Werbeplanen anbringen wollen, müssen sie zuerst mit dem Gerüstbauer Rücksprache halten, da die Stabilität beeinträchtigt werden könnte. Dafür gibt es mittlerweile luftdurchlässige Werbebanner, wo die Windkräfte weniger stark auf die Konstruktion wirken. Apropos Wind: Ab 65 km/h spricht man offiziell von einem Sturm und nach jedem Sturm muss die Bauleitung das Gerüst auf Schäden überprüfen.