
Die Gefahren von ungenauen Ausschreibungen
In seinem Arbeitsalltag erlebt Matthias, dass die Auftraggeberseite die Planung der Umgebungsarbeiten oft nicht gerade mit oberster Priorität behandelt. Den Garten könne man dann ganz am Schluss machen und dafür brauche es keine Submission, so lautet die Einstellung vielfach. Der Plan: Man lädt einfach einen Gartenbauunternehmer ein, der dann selber eine Ausschreibung anfertigen soll. «Genau da fangen oft die Probleme an...» So eine Ausschreibung ist dann in der Regel sehr reduziert. Das kann funktionieren, wenn du diesen Unternehmer kennst und du ihm vertrauen kannst. Das Problem ist allerdings, wenn nicht der Informationsgehalt in der Ausschreibung steckt, den sie eigentlich haben sollte. Wird sie dann in dieser Form noch an weitere Unternehmer verschickt, besteht die Möglichkeit, dass später viele Nachforderungen ins Haus flattern. Das Risiko bei unvollständigen Ausschreibungen ist auch, dass man mit den verschiedenen Angeboten der Unternehmen quasi Äpfel mit Birnen vergleicht. Viele Bauherren tendieren dazu, einfach das günstigste Angebot zu nehmen – und laufen Gefahr, dass sie dann nur umso mehr für Nachforderungen hinblättern müssen.
Die wichtigsten Fachbegriffe
An dieser Stelle klären wir einige Begriffe, die in dem Zusammenhang wichtig sind. Was versteht man beispielsweise unter einer Devisierung (oder kurz «Devis») und einem Leistungsverzeichnis? Das ist grundsätzlich zweimal dasselbe. Es handelt sich nämlich in beiden Fällen um eine Offerte ohne Preise. Das heisst, die Leistungen sind definiert und alle nötigen Masseinheiten sind ebenfalls vorhanden. Der Unternehmer setzt dann seine Preise ein – und so wird aus dem Devis oder dem Leistungsverzeichnis eine Offerte. Auch bei der Submission und der Ausschreibung haben wir zwei Wörter, die eigentlich dasselbe bedeuten. Submission klingt als Fremdwort etwas professioneller und wird entsprechend öfter unter Fachleuten verwendet. Im Folgenden sprechen wir aber weiterhin von der Ausschreibung. Diese geht noch etwas weiter als ein Leistungsverzeichnis und berücksichtigt auch Dinge wie Versicherungen. Ein funktionaler Leistungsbeschrieb fasst lediglich die geforderte Leistung in wenigen Sätzen zusammen. Der Unternehmer erhält so viel Spielraum, was er hier einrechnen will und was nicht. Im Normpositionen-Katalog (NPK) ist hingegen jeder Arbeitsschritt detailliert aufgeschlüsselt. Es gibt Fachleute, die finden, dass der NPK zu viel des Guten sei. Die ausführliche Auflistung der Arbeitsschritte sei aufwendig und würde das Projekt teurer machen. Dem widerspricht aber Matthias. «Diese feine Aufteilung der Arbeitsschritte braucht es, wenn man Angebote verschiedener Unternehmen richtig vergleichen will.»Versteckte Reserven
Wenn Unternehmer für die Auftraggeber eine Ausschreibung erstellen, sind diese immer auf die Möglichkeiten des betreffenden Unternehmens zugeschnitten. Das heisst auch, dass dann die Maschinen eingesetzt werden, welche der Firma zur Verfügung stehen. Das kann problematisch sein, wenn man die Ausschreibung dann anderen Unternehmen zuschickt. Vor allem bei den Volumen kann es viel Spielraum geben, der für Laien nicht nachvollziehbar ist. Bei 100 Quadratmeter Asphalt etwa spielt es eine Rolle, ob da 50 oder 60 Zentimeter Koffermaterial als Fundation eingerechnet sind. Wenn man eine Ausschreibung nach dem Normpositionen-Katalog macht, ist wie oben erwähnt ganz genau geregelt, wo welche Leistungen dabei sind. Hier kann es vorkommen, dass Reserven geschaffen werden, indem Leistungen doppelt ausgeschrieben werden. «Es spricht nichts gegen Reserven in einer Ausschreibung. Aber sie müssen in der Schlussabrechnung wieder aufgelöst werden, wenn sie nicht benötigt wurden.» Fairer der Bauherrschaft gegenüber wäre es allerdings, die Reserven von Anfang an klar zu deklarieren. Wenn du die Ausschreibung einer darauf spezialisierten Firma wie dem Wipfli Bausupport übergibst, hast du diese Sorgen nicht. Matthias arbeitet völlig neutral und unabhängig für mehr Qualität auf Schweizer Baustellen.