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Die Sicherheits-Checkliste für Aufzugsbetreiber

Als Aufzugsbetreiber trägst du eine grosse Verantwortung Hast du manchmal die Befürchtung du könntest nicht an all deine Verpflichtungen gedacht haben Keine Sorge der Bauherren Podcast Schweiz hilft
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    Als Aufzugsbetreiber trägst du eine grosse Verantwortung. Hast du manchmal die Befürchtung, du könntest nicht an all deine Verpflichtungen gedacht haben? Keine Sorge, der Bauherren Podcast Schweiz hilft dir weiter! Wir offerieren dir heute die rechtliche Checkliste mit den 7 wichtigsten Punkten zum Thema Sicherheit. Dazu gibt’s Hintergrundinfos von einem Aufzugsexperten: Es ist Christian Herbst, Vertriebsleiter Modernisierung und Service bei unserem Kooperationspartner Kone. Er weiss, wann welche Prüfungen stattfinden müssen und was eine «fachkundige Instandhaltung» bedeutet. Verkehrsflussanalyse-bauherren-podcast-schweiz-marco-fehr-baublog-1

    Wer ist der «Aufzugsbetreiber»?

    Wenn man sich mit dem Aufzugsbetrieb beschäftigt, merkt man sehr schnell, wie komplex die Thematik ist. Wer gilt zum Beispiel eigentlich offiziell als Betreiber des Aufzugs? Hier kommt es gemäss Christian auf zwei Punkte an. Erstens: Stellst du den Aufzug einer dritten Person zur Verfügung, um ihn zu nutzen? Dies wäre etwa in einem Mehrfamilienhaus der Fall, wo Besucher oder Reinigungskräfte den Aufzug nehmen. Zweitens: Bestimmst du wirtschaftlich, was mit diesem Aufzug passiert? Kannst du diese Fragen mit einem Ja beantworten, bist du Aufzugsbetreiber. Folglich hast du in dieser Funktion auch gewisse Pflichten – und die schauen wir uns jetzt an. «Das Wichtigste ist, dass man sich der Verpflichtung überhaupt bewusst ist; dann hat man schon viel erreicht.» gebäudedigitalisierung-bauherren-podcast-schweiz-marco-fehr

    1: Regelmässige Inaugenscheinnahme

    «Inaugenscheinnahme» klingt etwas technokratisch. Das bedeutet mit anderen Worten, den Aufzug mit allen Sinnen zu überprüfen. Man könnte auch sagen, dass man Sicht-, Hör- und Tastproben durchführt. Das Ziel ist es, zu überprüfen, ob der Aufzug sicher ist. Das sollte etwa einmal im Monat stattfinden; wird dein Aufzug nicht so häufig genutzt, kann man die Intervalle entsprechend anpassen. Man schaut sich unter anderem die Türen und die Kabinen an, fährt alle Etagen ab und hört dabei auf allfällige Schleifgeräusche. Weiter sollte man kontrollieren, ob der Aufzug bündig hält und man nicht bei der Schwelle stolpert. Selbst die Überprüfung des freien Zugangs in den Maschinenraum sollte die Inaugenscheinnahme beinhalten. Gewisse technische Aspekte kannst du mittels verbauter Sensorik auch digital checken lassen. «Diese Kontrolle kann auch ein Hausmeister machen, sofern er systematisch vorgeht und weiss, worauf er achten muss.»

    2: Fachkundige Instandhaltung

    Als Aufzugsbetreiber hast du die Pflicht, für sämtliche Arbeiten an der Anlage Fachpersonen zu beauftragen. Diese Personen müssen also eine Ausbildung im Aufzugsbereich absolviert haben oder grosse Erfahrung in der Wartung von Aufzügen vorweisen. Das heisst, diese Leute müssen wissen, was sie da tun. Am einfachsten kannst du diesen Punkt natürlich abhaken, indem du ein entsprechendes Fachunternehmen dafür anstellst.

    3: Regelmässige Wartung

    Nicht nur die regelmässige Inaugenscheinnahme, sondern auch die regelmässige Wartung ist für einen Aufzugsbetreiber Pflicht. Dies organisierst du über einen Wartungsvertrag, in dem du den Turnus und den Umfang der Wartung regelst. Der Turnus hängt unter anderem von der Nutzungsintensität ab. In einem normalen Mehrfamilienhaus sind 4 Wartungen pro Jahr Standard, in einem grösseren Bürogebäude 6 bis 8. Ganz entscheidend für das Intervall ist auch, wie wichtig der Aufzug ist. In einem Krankenhaus beispielsweise wäre ein Ausfall der Aufzugsanlage besonders schlimm. Hier gibt es manchmal bis zu 12 Wartungen pro Jahr.

    4: Wiederkehrende Prüfung

    Eine unabhängige Prüfstelle muss immer wieder den Zustand deines Aufzuges begutachten. Zu diesen Überwachungsstellen gehören etwa der TÜV, DEKRA oder die GTÜ. Was heisst denn nun aber «wiederkehrend» und was wird da geprüft? «Wiederkehrend» heisst in diesem Fall: Es findet einmal im Jahr eine Prüfung durch diese unabhängige Stelle statt. Der Umfang wechselt jedoch jedes Jahr. Eine sogenannte Zwischenprüfung ist eine Prüfung mit reduziertem Umfang. Jedes zweite Jahr gibt es hingegen eine Hauptprüfung mit erweitertem Umfang. Hier werden dann auch sehr ausgiebig alle Sicherheitseinrichtungen getestet. Die Zwischenprüfung kann die Überwachungsstelle selbstständig durchführen, bei der Hauptprüfung muss das Wartungsunternehmen vor Ort sein. Die Koordination dieser Prüfungstermine ist eine Dienstleistung, die in der Regel der Servicepartner übernimmt. Ergeben sich aus diesen Prüfungen Mängel, muss man diese in der vorgegebenen Frist beheben. Aufzugsplanung-bauherren-podcast-schweiz-marco-fehr-baublog-1

    5: Gefährdungsbeurteilung und Stand der Technik

    Eine weitere Betreiberpflicht ist es, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, mit welcher man den Aufzug fortlaufend in Bezug auf den Stand der Technik bewertet. Wie etwa bei einem Auto entwickelt sich nämlich der Sicherheitsstandard ständig weiter. Man analysiert also, wo es bei deinem Aufzug im Vergleich zu neu gekauften Aufzügen Unterschiede gibt. Dies sollte alle 4 Jahre geschehen.

    6: Notruf und Notbefreiung

    Punkt 6 unserer Checkliste besagt, dass du geplant haben musst, was geschieht, wenn mal eine Person im Aufzug eingeschlossen ist. Dies gilt sowohl für den technischen als auch für den organisatorischen Aspekt der Notbefreiung. Dazu gehört ein 2-Wege-Notrufsystem mit Aufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle. Zu diesem Thema haben wir einen separaten Baublog gemacht, den du unter diesem Link findest.

    7: Aktuelle Dokumentation

    Nun musst du als Aufzugsbetreiber oder Aufzugsbetreiberin natürlich noch Ordnung haben! Die aktuelle Dokumentation muss in Papierform am Betriebsort der Anlage verfügbar sein. Dazu gehören nicht nur die Wartungs- und Prüfprotokolle, sondern auch etwa das Betriebshandbuch und die Stromlaufpläne.  «Die Stromlaufpläne braucht es zur Störungsbeseitigung vor Ort; sie müssen auch bei Stromausfall einsehbar sein.»

    Mehr Checklisten und Infos

    Diese 7 Punkte findest du hier nochmals als kompakte Checkliste. Auf der Kone-Website gibt es auch noch weitere hilfreiche Listen zum Thema. Und auf LinkedIn kannst du dich mit Christian Herbst persönlich verlinken. Das war unsere 250. Folge! Wenn dir dieser Baublog gefallen hat, würde ich mich riesig über eine Bewertung und einen positiven Kommentar auf iTunes freuen.
    BESTE GRÜSSE
    Marco

    Erstellt am: 01.01.1970

    Zuletzt bearbeitet am: 16.05.2025

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    Vorheriger Herzlich willkommen, zukünftiger Bauherr / Eigenheimbesitzer oder Bauinteressierter

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