
Wer ist der «Aufzugsbetreiber»?
Wenn man sich mit dem Aufzugsbetrieb beschäftigt, merkt man sehr schnell, wie komplex die Thematik ist. Wer gilt zum Beispiel eigentlich offiziell als Betreiber des Aufzugs? Hier kommt es gemäss Christian auf zwei Punkte an. Erstens: Stellst du den Aufzug einer dritten Person zur Verfügung, um ihn zu nutzen? Dies wäre etwa in einem Mehrfamilienhaus der Fall, wo Besucher oder Reinigungskräfte den Aufzug nehmen. Zweitens: Bestimmst du wirtschaftlich, was mit diesem Aufzug passiert? Kannst du diese Fragen mit einem Ja beantworten, bist du Aufzugsbetreiber. Folglich hast du in dieser Funktion auch gewisse Pflichten – und die schauen wir uns jetzt an. «Das Wichtigste ist, dass man sich der Verpflichtung überhaupt bewusst ist; dann hat man schon viel erreicht.»
1: Regelmässige Inaugenscheinnahme
«Inaugenscheinnahme» klingt etwas technokratisch. Das bedeutet mit anderen Worten, den Aufzug mit allen Sinnen zu überprüfen. Man könnte auch sagen, dass man Sicht-, Hör- und Tastproben durchführt. Das Ziel ist es, zu überprüfen, ob der Aufzug sicher ist. Das sollte etwa einmal im Monat stattfinden; wird dein Aufzug nicht so häufig genutzt, kann man die Intervalle entsprechend anpassen. Man schaut sich unter anderem die Türen und die Kabinen an, fährt alle Etagen ab und hört dabei auf allfällige Schleifgeräusche. Weiter sollte man kontrollieren, ob der Aufzug bündig hält und man nicht bei der Schwelle stolpert. Selbst die Überprüfung des freien Zugangs in den Maschinenraum sollte die Inaugenscheinnahme beinhalten. Gewisse technische Aspekte kannst du mittels verbauter Sensorik auch digital checken lassen. «Diese Kontrolle kann auch ein Hausmeister machen, sofern er systematisch vorgeht und weiss, worauf er achten muss.»2: Fachkundige Instandhaltung
Als Aufzugsbetreiber hast du die Pflicht, für sämtliche Arbeiten an der Anlage Fachpersonen zu beauftragen. Diese Personen müssen also eine Ausbildung im Aufzugsbereich absolviert haben oder grosse Erfahrung in der Wartung von Aufzügen vorweisen. Das heisst, diese Leute müssen wissen, was sie da tun. Am einfachsten kannst du diesen Punkt natürlich abhaken, indem du ein entsprechendes Fachunternehmen dafür anstellst.3: Regelmässige Wartung
Nicht nur die regelmässige Inaugenscheinnahme, sondern auch die regelmässige Wartung ist für einen Aufzugsbetreiber Pflicht. Dies organisierst du über einen Wartungsvertrag, in dem du den Turnus und den Umfang der Wartung regelst. Der Turnus hängt unter anderem von der Nutzungsintensität ab. In einem normalen Mehrfamilienhaus sind 4 Wartungen pro Jahr Standard, in einem grösseren Bürogebäude 6 bis 8. Ganz entscheidend für das Intervall ist auch, wie wichtig der Aufzug ist. In einem Krankenhaus beispielsweise wäre ein Ausfall der Aufzugsanlage besonders schlimm. Hier gibt es manchmal bis zu 12 Wartungen pro Jahr.4: Wiederkehrende Prüfung
Eine unabhängige Prüfstelle muss immer wieder den Zustand deines Aufzuges begutachten. Zu diesen Überwachungsstellen gehören etwa der TÜV, DEKRA oder die GTÜ. Was heisst denn nun aber «wiederkehrend» und was wird da geprüft? «Wiederkehrend» heisst in diesem Fall: Es findet einmal im Jahr eine Prüfung durch diese unabhängige Stelle statt. Der Umfang wechselt jedoch jedes Jahr. Eine sogenannte Zwischenprüfung ist eine Prüfung mit reduziertem Umfang. Jedes zweite Jahr gibt es hingegen eine Hauptprüfung mit erweitertem Umfang. Hier werden dann auch sehr ausgiebig alle Sicherheitseinrichtungen getestet. Die Zwischenprüfung kann die Überwachungsstelle selbstständig durchführen, bei der Hauptprüfung muss das Wartungsunternehmen vor Ort sein. Die Koordination dieser Prüfungstermine ist eine Dienstleistung, die in der Regel der Servicepartner übernimmt. Ergeben sich aus diesen Prüfungen Mängel, muss man diese in der vorgegebenen Frist beheben.