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Barrierefreie Aufzüge richtig planen

Mit unserer Gesellschaft verändern sich auch unsere Gebäude Der demografische Wandel prägt immer mehr die Anforderungen an die bauliche Gestaltung Schlecht geplante Aufzüge etwa können ein schier unü
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    Du planst einen Aufzug und möchtest genau verstehen, was der Unterschied zwischen barrierefrei, behindertengerecht und rollstuhlgerecht ist? Dann lohnt sich ein genauer Blick – denn die Begriffe werden im Alltag oft vermischt, obwohl dahinter unterschiedliche Anforderungen stecken. Und wie so oft gilt: Es kommt darauf an, welche Nutzung dein Gebäude hat und wer den Aufzug später wirklich braucht.

    Das Fachwissen liefert uns erneut ein Mitarbeiter unseres Kooperationspartners KONE: Bjarne Grützmacher aus dem Bereich Vertrieb Aufzug-Neuanlagen. Bjarne versteht sich nicht nur als Neubauverkäufer, sondern auch als Projektberater und Unterstützer von Kundinnen und Kunden – gerade dann, wenn es um klare Anforderungen und kosteneffiziente Planung geht.Barrierefreie-Aufzüge-Kone-schweiz-marco-fehr-baublog

    Deshalb ist Barrierefreiheit heute entscheidend

    Warum müssen wir heute mehr denn je den Fokus auf barrierefreie Aufzüge richten? Das Stichwort lautet demografischer Wandel. Die Gesellschaft wird älter, Bewegungseinschränkungen nehmen zu – und Barrierefreiheit spielt bei der Attraktivität von Immobilien künftig eine noch grössere Rolle als heute. Zudem kann es jede und jeden treffen: Barrierefreiheit ist kein Spezialthema, sondern ein reales Bedürfnis im Alltag.

    Damit wir sauber darüber sprechen, lohnt sich eine klare Begriffsabgrenzung:

    • Rollstuhlgerecht bedeutet in erster Linie: Die Abmessungen ermöglichen das problemlose Ein- und Ausfahren mit dem Rollstuhl. Dazu gehören eine ausreichende Kabinengrösse und eine passende Türbreite.
    • Behindertengerecht geht darüber hinaus: Zusätzlich zu den Massen wird der Aufzug so ausgestattet, dass auch Personen mit anderen Einschränkungen (z. B. Seh- oder Hörbeeinträchtigung) sicher und selbständig zurechtkommen – etwa über akustische und visuelle Informationen sowie eine geeignete Bedienung.
    • Barrierefrei wird im Baukontext häufig als übergeordneter Begriff verwendet, der je nach Norm und Gebäudeart unterschiedlich präzise definiert ist. Entscheidend ist: Nicht pauschal planen, sondern die Anforderungen am konkreten Objekt festmachen.

    Der wichtigste Hebel für Kosteneffizienz: Früh definieren, wer den Aufzug nutzen wird – Bewohner, Besucher, Patienten einer Praxis, Mitarbeitende, Lieferanten. Alles, was du später nachrüsten musst, wird teuer.Logo Kone

    Hier entscheidet sich, ob’s funktioniert

    Barrierefreiheit betrifft nicht nur die Kabine, sondern beginnt bereits vor der Schachttür.

    • Bewegungsfläche vor der Tür: Für normativ barrierefreie Aufzüge wird vor der Schachttür eine Bewegungsfläche von 150 × 150 cm vorgesehen, damit sich Personen im Rollstuhl vor der Tür frei bewegen können.
    • Keine Treppe gegenüber: Befindet sich vis-à-vis der Aufzugstür direkt ein Treppenabgang, wird es beim Herausfahren zu gefährlich.
    • Zwei-Sinne-Prinzip im Aussenbereich: Bereits vor der Schachttür sollte klar erkennbar sein, wo der Aufzug ist und in welche Richtung er fährt – über visuelle Anzeigen (z. B. Pfeile/Etagenanzeige) und zusätzlich akustische Signale.
    • Taster-Höhe: Der Ruftaster muss so sitzen, dass er bequem erreichbar ist – typischerweise im Bereich 85 bis 110 cm.
    • Abstand zur Wand: Auch der seitliche Abstand zur nächstgelegenen Wand ist entscheidend. Steht der Taster zu nah an einem Vorsprung, fährt man mit dem Rollstuhl schnell an die Wand – das führt im Alltag zu Schäden und Frust.

    Gerade im Bestand ist nicht immer alles ideal machbar. Dann lautet das Ziel: so nah wie möglich an die Anforderungen herankommen, ohne unnötige Baustellen auszulösen.

    Kabinenausstattung: Das ist Pflicht

    In der Kabine wird oft zu spät entschieden, was wirklich nötig ist. Dabei gilt auch hier: Wenn du früh planst, kannst du Kosten sparen – und manchmal sogar Fläche gewinnen.

    Pflichtausstattung:

    • Spiegel: Gibt es keinen Durchlader (keine Tür auf der gegenüberliegenden Seite), braucht es einen Spiegel an der Rückwand. Rollstuhlfahrer sehen so, was hinter ihnen passiert – etwa ob jemand im Weg steht. Es ist sinnvoll, den Spiegel nicht bis ganz nach unten zu führen, sondern etwa 30 cm Abstand zum Boden zu lassen, damit Fussstützen ihn nicht beschädigen.
    • Bedientableau / Taster-Höhe: Das Tableau muss so positioniert sein, dass alle es erreichen können. Das ist nicht nur für Rollstuhlfahrer relevant, sondern auch für kleinere Personen und Kinder. Ein wichtiger Punkt: Die Notruftaste muss erreichbar sein – auch dann, wenn ein Kind allein im Aufzug ist.
    • Handlauf: Der Handlauf ist ein zentrales Element für Stabilität und Sicherheit. In kleinen Kabinen meist gegenüber dem Tableau, bei grösseren Kabinen oft zusätzlich auf einer zweiten Seite.
    • Zwei-Sinne-Prinzip auch in der Kabine: Neben der visuellen Anzeige sollte eine akustische Ansage unterstützen. Das hilft sehbehinderten Personen, sich sicher zu orientieren.

    Sinnvolle Ergänzungen 

    Braille-Beschriftung: Braille kann sinnvoll sein, ist aber nicht immer der wichtigste Punkt. In der Praxis wird Braille nicht von allen sehbehinderten Menschen genutzt. Deshalb sollte man hier die Anforderungen klären.

    • Digitale Assistenz: Assistenzlösungen können die Orientierung und Bedienung zusätzlich unterstützen. Wichtig: Vorher den Nutzen für die Zielgruppe beurteilen.
    • Grossflächentaster: Sie können für Menschen mit starken motorischen Einschränkungen (z. B. starkes Zittern) sinnvoll sein. In einem normalen Mehrfamilienhaus sind sie oft nicht nötig. Empfehlung: Nur dann einplanen, wenn der Bedarf real ist.

    Materialien, Beleuchtung, Boden

    Ein paar Punkte aus der Praxis, die in Planungsgesprächen oft unterschätzt werden:

    • Glas in der Kabine: Vollflächig transparente Flächen können verunsichern; Glas ist schwierig, wenn Orientierung und Sicherheit im Fokus stehen.
    • Beleuchtung: Für die Kabine gelten normativ definierte Mindestwerte (Lux), die bei Standarddecken üblicherweise erfüllt werden. Zusatzfeatures wie Dimmen sind möglich, aber nicht automatisch notwendig.
    • Bodenbelag / Rutschfestigkeit: Wähle einen Belag, der im Alltag möglichst rutschfest und unempfindlich ist. Gummi wird oft empfohlen, weil er robust ist und in der Nutzung weniger heikel. Stein kann ebenfalls gut funktionieren – stark polierte, sehr glatte Beläge sind aus Barrierefreiheits-Perspektive eher ungünstig, auch wenn sie optisch wirken.
    Barrierefreie Aufzüge Barrierefreier Aufzug Rollstuhl Lift

    Früh planen: Geld sparen & Fläche gewinnen!

    Der Aufzug ist zwar kein riesiges Gewerk, kann aber in der Planung richtig wehtun, wenn man erst spät merkt, dass Abstände, Bewegungsflächen oder Ausstattungen nicht passen.

    Ein zusätzlicher Hebel, der oft unterschätzt wird: Schachtgrösse und Kabinenwahl. Manche planen Schächte aus Vorsicht zu gross. Wenn früh klar ist, welche Kabine wirklich benötigt wird, kann man Schacht und Kabine effizient dimensionieren – und damit über mehrere Etagen wertvolle Quadratmeter sparen, die dann dem Treppenhaus (Bewegungsflächen) oder der Wohn-/Nutzfläche zugutekommen.

    Barrierefreie Aufzüge – mehr zum Thema & Beratung

    Eine Aufzugsanlage sollte niemanden ausschliessen und allen Menschen eine selbstständige Nutzung ermöglichen. Dieser Anspruch sollte früh in der Planung verankert werden, denn spätere Anpassungen sind fast immer teuer.

    Du möchtest dich in Sachen barrierefreie Aufzüge kompetent beraten lassen? Dann findest du hier alle Kontaktinfos der Firma Kone. Die wichtigsten Aufzugsnormen zum Thema hat Kone auf dieser Seite bereitgestellt. Du findest das Unternehmen auch auf LinkedIn. Um Zugänglichkeit und Barrierefreiheit bei Aufzügen ging es auch in diesem früheren Baublog mit der Firma Kone: «Wertsteigerung dank Aussenaufzug». Wenn dir dieser Baublog gefallen hat, würde ich mich riesig über eine Bewertung und einen positiven Kommentar auf Apple Podcasts freuen.

    BESTE GRÜSSE
    Marco

    Erstellt am: 25.01.2026

    Zuletzt bearbeitet am: 25.01.2026

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