
Der Hausbau in Strassennähe
Gemäss der bundesweiten Lärmschutz-Verordnung müssen bei Neubauten oder Sanierungen gewisse Lärmschutz-Vorschriften eingehalten werden. Das heisst, es darf nur ein bestimmtes Mass an Lärm in die Wohnräume dringen. «Sind wir an einer stark befahrenen Strasse, werden die Lärmwerte immer überschritten.» Bauherren und Architekten müssen sich mit diesem Thema also sehr früh befassen. Oft erlebt Maja den Fehler, dass erst die Lärmthematik angeschaut wird, wenn man bereits die Innenräume geplant hat. Dann muss man unter Umständen nachträglich noch ausführlich umplanen.
Planerische Massnahmen
Willst du an einer lärmigen Strasse bauen, ist das Bauablaufverfahren etwas differenzierter und komplizierter als sonst. Die grosse Herausforderung ist dabei die Lärmschutzverordnung, die es grundsätzlich nicht erlaubt, in lärmigen Gebieten zu bauen. Du merkst, dass es hier Ausnahmen geben muss, denn sonst könnte man ja an lauten Strassen gar nie wieder irgendetwas bauen! Das ist natürlich auch nicht im Sinn derjenigen, die sich diese Verordnung ausgedacht haben. Aber sie soll dafür sorgen, dass die Planenden alles dafür tun, den Lärm möglichst gering zu halten. «Die Planenden müssen alle baulichen und gestalterischen Massnahmen ausprobieren, die im Sinne der Lärmreduzierung sind.» Konkret heisst dies für ein Planungs- oder Architekturbüro: Es muss ganz früh abklären, welche Art von Gebäude für die Bewohnenden im Innern weniger Lärm erzeugt. In einem zweiten Schritt geht es um die Anordnung der Räume. Alle Wohnräume müssen vom Lärm abgewandt sein. Das bedeutet umgekehrt, dass man zur Strasse hin die Treppenhäuser, Badezimmer und geschlossenen Küchen anordnet. Fassaden ohne Fenster sind keine Lösung, da dies städteplanerisch nicht dem ästhetischen Standard entspricht. Festverglasungen andererseits sind aus wohnhygienischen Gründen keine Lärmschutzlösung. Bis vor wenigen Jahren genügte es, im gleichen Raum ein Fenster auf der lärmabgewandten Seite zu planen. Das Bundesgericht entschied 2016 jedoch, dass die Immissionsgrenzwerte für Lärm bei Neubauten grundsätzlich an allen Fenstern von lärmempfindlichen Räumen eingehalten werden müssen. Leider haben noch nicht alle Planer realisiert, was dieser Entscheid zur «Lüftungsfensterpraxis» bedeutet. Dies führte bereits zum Scheitern von Grossprojekten in der Bewilligungsphase.Tipps zur Baubewilligung
Maja empfiehlt, verschiedene Vorprojekte zu erstellen und dabei einen Lärmexperten beizuziehen. Dieser kann die verschiedenen Vorstudien in Bezug auf den Lärm beurteilen. Und das hat einen wichtigen Grund, wie Maja weiss: Alles, was man tut, um den Lärm zu minimieren, muss dokumentiert sein. «Nur mit einer Dokumentation der Lärmschutzmassnahmen wird man am Ende die Möglichkeit haben, eine Baubewilligung zu erhalten.» Der Lärmexperte ist ausserdem wichtig, wenn es um das Erstellen von Lärmprognosen und das Aufzeigen aller Lärmdaten geht. Ein wichtiger Ansprechpartner in diesem Prozess ist auch die Gemeinde oder die Stadt, die mitteilen kann, ob sich dein Projekt noch im Rahmen des Möglichen befindet. Wenn die Planer aufzeigen, mit welchen Schritten sie den Lärm im Innern minimieren, kann der Kanton eine Ausnahmebewilligung erteilen. Dann kannst du also das Bauprojekt realisieren, obschon der Lärm die Dezibelgrenze überschreitet. Danach braucht es allerdings noch eine Interessenabwägung. Denn eine solche Ausnahmebewilligung ist nur dann möglich, wenn ein «überwiegendes Interesse» am Bau besteht.