Erstellt am: 05.01.2022
Zuletzt bearbeitet am: 17.09.2024
Hallo Jasmin
Der Schwedenschnitt sollte niemals geschlossen werden.
Es gibt das Gerücht, das ein Schwedenschnitt nach den Setzungen von Wänden und Decken geschlossen werden kann. Ich würde es jedoch nicht empfehlen, denn es können auch noch Jahre später Risse auftreten durch veränderte Geologie, Bauten von z.B. Nachbarhäuser etc.
Wenn ein Schwedenschnitt der mit einer Fuge geschlossen wurde reisst, dann bricht nämlich der Teil ab, wo die Fugenflanke am Putz hält und das sieht dann noch schlimmer aus, als der eigentliche Schwedenschnitt.
Die Definition von einem Schwedenschnitt ist nämlich so, dass dieser durchgehend bis auf den Beton/Backstein erstellt werden muss. Da dieser händisch ausgeführt wird, muss der Benützer "ungerade" Schwedenschnitte in kauf nehmen. Ausser dein Schwedenschnitt ist nun massiv ungerade, dick ab ca. 8mm und beeinträchtigt das Gesamtwerk.
Beste Grüsse, Marco
Hallo Simon
Das leidige Thema mit den Schwedenschnitten ist ein wiederkehrendes Thema.
Eigentlich dürfen die Schwedenschnitte nicht überstrichen werden. Denn der Sinn und Zweck eines Trennschnittes ist es, die Bewegungen von Wand/Wand und Wand/Decke aufzunehmen. Daher müssten diese sauber geschnitten und gereinigt werden.
Wenn sie ausbrechen, vor allem bei Neubauten, kann es sein dass in den ersten 2 JAhren das Gebäude "arbeitet". Das heisst, es gibt Bewegungen und Setzungen im Gebäude. Daraus resultiert, dass dann kleine Brocken von Grundputz etc. ausbrechen.
Sollte dies nach 1,5 Jahren immer noch so sein, würde ich dies definitiv auf die 2-Jahres Garantie nehmen.
Jedoch empfehle ich solche "Mängel" immer sofort zu melden. Denn dann ist der Unternehmer sofort informiert.
Ich hoffe ich konnte dir helfen. Gruss Marco
Hallo Marco
Bei uns im Neubau sind Trennschnitte von Wand zu Decke und auch an den Innenecken der Wände gemacht, Wand zu Decke wurde dann wohl überstrichen, sodass dies wenig sichtbar ist. Die Innenecken hingegen scheinen nicht überstrichen zu sein, somit wirken die "Schnitte" sehr dunkel und es rieselt vermutlich Grundputz seit Monaten auf den Boden / Fussleisten.
Ist das normal / gewollt?
Gruss Simon
Hallo Tim
In der Schweiz hast du die ersten 2 Jahre die Gewährleistungsfrist vom Unternehmen.
Daher ist es wichtig, dass du das Unternehmen zu diesem Schaden informierst.
Dies muss schriftlich geschehen. Bei kompetenten und qualifizierten Unternehmen reicht eine Mail.
Wenn der Unternehmer dann nicht reagiert, muss notfalls dieser Schaden per Einschreiben stattfinden.
Wichtig: Beschreibe so gut wie möglich den Schaden, am besten legst du noch ein paar Fotos bei.
Falls dies nichts hilft, kannst du mich nochmals kontaktieren, auch direkt auf marco@marcofehr.ch
Wie der Mangel behoben wird, kann ich so ohne Bilder und Begehung nicht sagen.
Es kommt auf diverse Sachen an. Wie zum Beispiel die Unterkonstruktion, die Anordnung der Gipskartonplatten, die Feuchtigkeit im Raum etc.
Da der Unternehmer für die Behebung des Schadens aufkommen muss, muss auch er einen Vorschlag bringen, wie er den Schaden beheben tut.
Wichtig ist auch herauszufinden, warum der Schaden überhaupt entstanden ist.
Gruss Marco
Guten Tag
Bei uns wurde eine Decke auf dem ganzen Stock neu verkleidet. Nun (4-5 Monate nach Beendigung der Arbeiten) bilden sich überall Risse an den Abschlüssen zwischen Wand und Decke Risse. Wahrscheinlich ist, dass der Schwedenschnitt nicht durchgeführt worden ist. Muss dies das Unternehmen (in der Schweiz) beheben, und wenn ja, wie wird der Mangel behoben? Ich nehme an, dass eine Fuge nicht genügt. Handelt es sich hier um einen grösseren Aufwand?
Vielen Dank für die Hilfe und beste Grüsse
Tim
Grüezi Herr Zühlke
Gemäss den Normen ist ein Schwedenschnitt eine sichtbare Trennfuge zwischen zwei Bauteilen. Somit darf dieser nicht mit einer Fuge geschlossen werden.
Der Schwedenschnitt ist dazu da, um Ausdehnungen der verschiedenen Bauteile aufzunehmen. Falls dennoch eine Fuge erstellt wird, kann diese abreissen.
Die Fuge reisst dann unkontrolliert den Putz ab, was zu noch unschöneren Abrissen führt.
Daher würde ich auf die Qualität der Vorunternehmer und vom Gipser achten.
Meine Frage? Darf der Schwedenschnitt mit einer Silikonfuge leicht verdeckt werden.
Mit freundlichem Gruß R.Zühlke
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Guten Tag
Wir wohnen jetzt bald 2 Jahre in unserer Neubauwohnung und der Schwedenschnitt wurde fast überall gemacht (im Bad nicht aber es hat zum Glück keine Risse gegeben). Nun haben sie aber zum teil dieser Schnitt nicht gerade gemacht. Daher sieht es zum teil "wellig" aus. Bei der Wohnungübergabe wurde uns gesagt, dass man den Schnitt in 2 jahren überdecken/schliessen kann.. jetzt wo es soweit ist, wollen sie nichts mehr machen. Sollte man den Schwedenschnitt offen lassen oder könnte man den grundsätzlich schliessen?