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Teure Fehler bei Flucht- und Brandschutztüren vermeiden

Wenn es erst in der Ausführung um Flucht- und Brandschutztüren geht, musst du mit Umplanungen und Korrekturen von funktionalen Mängeln rechnen. Hier erfährst du, wie du in der Planung die richtigen Weichen stellst.

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    Wenn es erst in der Ausführung um Flucht- und Brandschutztüren geht, musst du mit Umplanungen und Korrekturen von funktionalen Mängeln rechnen. In diesem Baublog erfährst du, wie du bereits in der Bedürfnisabklärung und Planung die wichtigsten Weichen stellst – und teure Fehler frühzeitig verhinderst.

    Türenspezialist Markus Egli (Geschäftsführer Metallbau Bühlmann AG) erklärt, worauf Bauleiter, Planer und Investoren von Anfang an achten müssen. Du bekommst praxisnahe Tipps zu kritischen Schnittstellen, erfährst, wie Zertifizierungen wie SIPIZ von Anfang an fachgerecht berücksichtigt werden – und warum die Öffnungsrichtung einer Tür kein banales Detail ist!

    Jetzt weiterlesen, wenn du Türen technisch durchdacht, normgerecht und langfristig betriebssicher planen willst!

    Die vier Phasen einer Tür

    Der Lebenszyklus einer Tür umfasst vier Schritte:

    1. Bedürfnisabklärung
    2. Planung
    3. Produktion und Montage
    4. Nutzung und Unterhalt

    In diesem Blog stehen die ersten beiden Phasen im Fokus – die entscheidenden Grundlagen für eine sichere, funktionale und langfristig wirtschaftliche Türlösung.

    Bedürfnisabklärung: Das Wichtigste im Tür-Lebenszyklus

    Bereits in der frühen Projektphase fallen viele Entscheidungen, die später kaum mehr zu korrigieren sind. Hier wird definiert, wie die Tür genutzt wird, welche Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz und Bedienung bestehen und welche Nutzungskonzepte zum Einsatz kommen.

    Eine Tür in einem Kindergarten stellt andere Anforderungen als eine Tür in einem Serverraum oder einer Bürofläche. Hinzu kommen Sicherheits- und Brandschutzkonzepte, die festlegen, welche Türen in welchen Schutzzonen installiert werden dürfen. Alle diese Anforderungen müssen präzise in die Ausschreibung einfliessen.

    Den Nutzer frühzeitig berücksichtigen

    Ein häufiger Fehler ist, dass der Endnutzer bei der Ausschreibung noch gar nicht feststeht. Doch gerade seine Bedürfnisse beeinflussen Ausstattung und Funktion stark.
    Markus empfiehlt daher, schon früh Vorkehrungen zu treffen, um spätere Anpassungen zu erleichtern – etwa durch modulare Schlosslösungen, vorgezogene Elektroinstallationen oder Kabelübergänge, die spätere Motorisierungen ermöglichen.

    Idealerweise kommen Bauherren schon in der Bedürfnisabklärung auf Türfachplaner oder Metallbauer zu, um alle relevanten Anforderungen abzustimmen.

    Brandschutzkonzept und Ausschreibung

    Das Brandschutzkonzept wird in der Regel bereits in der Baugenehmigungsphase erstellt. Entscheidend ist, dass dieses Konzept konsequent in die Leistungsverzeichnisse übertragen wird.

    Markus weiss aus Erfahrung, dass das LV und das Brandschutzkonzept häufig nicht übereinstimmen. Seine Firma prüft daher jede Ausschreibung auf Plausibilität – etwa, wenn eine gewöhnliche Eingangstür plötzlich mit EI30-Anforderungen beschrieben wird.

    Stimmen LV und Konzept nicht überein, entstehen in der Bauphase teure Umplanungen. Deshalb sollten Ausschreibungen immer auf das Brandschutzkonzept verweisen und idealerweise eine Türmatrix enthalten, die alle technischen Anforderungen bündelt.

    Häufiger Fehler: Falsche Öffnungsrichtung

    Ein klassisches Planungsproblem betrifft die Öffnungsrichtung. Diese wird häufig per Copy-Paste aus anderen Positionen übernommen, ohne zu prüfen, ob sie im Brandschutzkonzept oder Grundriss tatsächlich passt.

    Oft wird das erst bei der Abnahme entdeckt – zu spät und teuer. Markus empfiehlt, die Öffnungsrichtung bereits in den Genehmigungsplänen sorgfältig zu kontrollieren und mit der Möblierung abzugleichen.

    Anforderungen an Flucht- und Brandschutztüren

    Fluchttüren müssen sich in Fluchtrichtung leicht und ohne Hilfsmittel öffnen lassen. Je nach Gebäudetyp gelten unterschiedliche Normen:

    • EN 179 für private oder betriebsinterne Bereiche
    • EN 1125 für öffentliche Gebäude mit Publikumsverkehr (z. B. Spitäler, Stadien)

    Viele Türen erfüllen gleichzeitig Flucht- und Brandschutz-Anforderungen. In diesem Fall müssen sie sich selbsttätig schliessen, auch im Brandfall – etwa nach Auslösung eines Rückhaltemagneten bei Stromausfall.

    Ein regelmässiger Unterhalt ist Pflicht: Türen müssen mindestens einmal jährlich geprüft werden, um sicherzustellen, dass Schliessmechanismen und Auslöseeinrichtungen noch funktionieren.

    Planung: Von der Startsitzung bis zur Produktion

    Nach Abschluss der Bedürfnisabklärung beginnt die Planungsphase mit der Startsitzung. Hier werden Etappierungen, Liefertermine und Prioritäten festgelegt – etwa, welche Türen frühzeitig für Anschlüsse oder Bodenarbeiten montiert werden müssen.

    Markus rät dazu, in der Rohbauphase zunächst nur den Rahmen einzubauen und den Türflügel erst später zu montieren, um empfindliche Beschläge zu schützen.
    Auch bei Elektroanschlüssen ist eine Zuleitung über die Decke oder einen Hohlboden meist flexibler als eine seitliche Zuleitung, die millimetergenau passen muss.

    Für Werkstattpläne, Genehmigungen, Produktion und Lieferung sind bei Standardtüren 6–8 Wochen realistisch.

    Wichtig ist, dass spätestens vier Wochen vor Produktionsstart keine Änderungen mehr vorgenommen werden – vergleichbar mit der Fahrzeugproduktion: Wer kurz vor der Fertigung noch Farbe oder Ausstattung wechselt, gefährdet den gesamten Terminplan.

    Schnittstellen: Elektriker, Bodenleger, Feuerpolizei

    Ein zentraler Erfolgsfaktor ist die saubere Schnittstellenkoordination.

    • Mit dem Elektriker muss früh geklärt werden, wer welche Komponenten liefert, wann und wohin. Besonders bei automatischen Türantrieben ist eine enge Abstimmung nötig.
    • Mit der Bodenbelagsfirma erfolgt der Kontakt meist über die Bauleitung. Optimal ist, wenn der Türrahmen bereits vor dem Unterlagsboden montiert wird, damit dieser sauber anschliessen kann.
    • Die Feuerpolizei sollte bei Unklarheiten direkt einbezogen werden, um Diskrepanzen in Brandschutzplänen zu klären – idealerweise schon vor der Abnahme.

    Zertifizierungen wie SIPIZ

    In der Schweiz dürfen Brandschutz-Aussentüren nur von zertifizierten Herstellern produziert und in Verkehr gebracht werden.

    Die SIPIZ-Zertifizierung bestätigt eine werkseigene Produktionskontrolle, die regelmässig von einer externen Stelle auditiert wird. Auf der SIPIZ-Website lässt sich prüfen, welche Hersteller zertifiziert sind. Bauleiter sollten im Leistungsverzeichnis ausdrücklich auf zertifizierte Produzenten nach EN-Norm verweisen, um rechtskonforme Angebote zu erhalten.

    Markus weist darauf hin, dass erstaunlich viele Bauleiter gar nicht nach einer Zertifizierung fragen – obwohl sie Pflicht ist.

    Als wichtige fachliche Grundlage dienen in der Schweiz auch technische Merkblätter wie das TK 014 mit Beiblatt, herausgegeben vom Schweizerischen Fachverband für Metallbau. Es beschreibt detailliert die Anforderungen an zertifizierte Brandschutztüren, deren Schnittstellen zu angrenzenden Gewerken sowie die Prüf- und Nachweispflichten gemäss aktuellen Normen.

    Hier geht es zum Beiblatt zu Merkblatt TK 014!

    Fazit: Fachleute früh einbinden, klare Entscheidungen treffen

    Frühzeitige Fachplanung spart Kosten, Zeit und Nerven. Wer Metallbauer, Türfachplaner oder Systemhäuser bereits in der Bedürfnisabklärung hinzuzieht, erhält ein durchdachtes Konzept und vermeidet spätere Überraschungen. Auch wenn noch nicht jedes Detail feststeht, sollten Entscheidungen getroffen werden – nur so kann produziert und termingerecht geliefert werden.

    HIER findest du mehr Infos zur Metallbaubau Bühlmann AG!

    BESTE GRÜSSE
    Marco

    Erstellt am: 29.10.2025

    Zuletzt bearbeitet am: 29.10.2025

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