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Wann braucht es einen Handlauf? Schütze dich vor einer Klage!

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Inhaltsverzeichnis

Er gibt deinem Besuch und deinem Pöstler Halt: der Handlauf. Sowohl im Aussen- als auch im Innenbereich gehen sie jedoch oft vergessen oder sie werden als unnötig abgetan. Aber Achtung: Als Hauseigentümer kannst du im schlimmsten Fall wegen fehlender Handläufe verklagt werden! Damit du vor so einer bösen Überraschung verschont bleibst, fasse ich heute für dich das Wichtigste zum Thema zusammen.

handlauf

Wann braucht es einen Handlauf?

Als grundsätzliche Faustregel kannst du dir Folgendes merken: Alle Treppen ab 5 Stufen – im Innen- sowie im Aussenbereich – benötigen einen Handlauf. Im Aussenbereich ist ein Handlauf Pflicht, wenn die Treppen öffentlich zugänglich sind.

Aber Vorsicht: Auch Treppen hinter dem Haus sollten im Optimalfall einen Handlauf haben. Denn vielleicht vermietest oder verkaufst du das Gebäude einmal und dann wäre das Nachrüsten ein erheblicher Mehraufwand.

Rechtliche Grundlagen

In der Schweiz gibt es für Handläufe die SIA Norm 500. Das hindernisfreie Bauen ist Pflicht und darf nicht als freiwillige Aufgabe eines Bauherrn angesehen werden. Diese Norm schreibt Handläufe in Gebäuden vor, wo sich physisch behinderte und/oder ältere Menschen aufhalten. Dazu gehören etwa Hotels, Krankenhäuser, Restaurants und öffentliche Räume im Allgemeinen. Überall dort sind Handläufe schon ab 2 Tritten obligatorisch.

Die Vorschriften für Fluchttreppen

Bei Fluchttreppen sind sogar beidseitige Handläufe vorgeschrieben. Zudem ist darauf zu achten, dass diese von oben bis unten ohne Unterbrüche verlaufen.

Ein weiterer Punkt ist die definierte Länge: Die Handläufe müssen jeweils den obersten und untersten Tritt um 30 Zentimeter überragen

Die Werkeigentümerhaftung und der Werkmangel

Gemäss Obligationenrecht haftest du als Hauseigentümer oder Besitzer einer Liegenschaft für den Schaden infolge fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder mangelhaften Unterhalts von deinem Gebäude.

Meine Geschichte zu Handläufen

Den Handlauf bestimmt man eigentlich schon in der frühen Planungsphase. Dort wird die Position, die Länge und die Art beschrieben.

Nun ist es aber so, dass Architekten aus ästhetischen Gründen gerne mal einen Handlauf weglassen oder versuchen, ihn in das Geländer zu integrieren.

Ich habe mal erlebt, dass bei einem Bauobjekt der Architekt auf die Handlauf-Pflicht aufmerksam gemacht wurde. Doch er hielt es nicht für nötig und plante ohne den Handlauf.

Das Bauamt, das die Bezugsbewilligung gibt, machte uns dann auf diesen Mangel aufmerksam. Nun stand es schwarz auf weiss geschrieben und man musste den Handlauf nachträglich montieren.

Wäre das schon frühzeitig in die Planung eingeflossen, hätte der Unternehmer die Arbeiten miteinander verbinden können. So mussten wir aber einen massiven Aufschlag bezahlen, weil eine Nachlieferung der Handläufe fällig war.

Unsinnige Handläufe

Ich hatte mal eckige Handläufe montieren müssen, über die sich die Mieter nachträglich beklagten, weil sie unpraktisch waren. Der Architekt hatte anfangs gar eine scharfkantige Ausführung gewünscht – dies konnten wir aber vor Baubeginn verhindern.

Ganz speziell war ein Handlauf, der vertieft in einer Betonnische verlief. Stell dir vor, du musst in einen Zwischenraum greifen, um an den Handlauf zu gelangen! Sachen gibt’s…

Merke…

  • praktisch kann auch ästhetisch sein.
  • plane vorausschauend und du baust nur einmal.

Weisst du, womit sich das Thema Handlauf perfekt ergänzen würde? Mit einem Lift. In einer früheren Folge (hier klicken) haben wir die innovative Idee eines Liftschachts in Holz vorgestellt!

Wenn dir diese Folge weitergeholfen hat, würde ich mich riesig über eine Bewertung und einen positiven Kommentar auf iTunes freuen. 

Ich stehe für Bauqualität, Kosteneffizienz und Termineinhaltung.

Beste Grüsse, Marco

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Beste Grüsse
Marco

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2 Gedanken zu „Wann braucht es einen Handlauf? Schütze dich vor einer Klage!“

  1. Probst Jakob 3432 Lützelflüh

    Wir wohnen seit 1 Jahr in einem Neubau (Eigentumswohnung 2. Stock) im Kanton Bern. Das Treppenhaus hat keinen Handlauf. Beim
    hinuntergehen nehme ich den Lift, weil leicht behindert bin. Sind obige Regelungen auch im Kanton Bern verbindlich?
    Danke für Ihren Bescheid. J. Probstz

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