Was macht die KESB genau? Wie spricht man mit ihr – und wie muss ein Vorsorgeauftrag aussehen, damit er anerkannt wird? Vorsorgeexperte und Privatbeistand Jürg Gyr gab uns für den folgenden Blog Antworten auf genau diese Fragen. Er kennt die Abläufe aus der Praxis und zeigt, wie man Konflikte mit der KESB von Anfang an vermeidet.

Vom persönlichen Schicksal zur Profession
Der Einstieg in dieses komplexe Thema begann für Jürg mit einem sehr persönlichen Erlebnis. Er traf einen älteren, kranken Mann, der keine Angehörigen mehr hatte. Jürg begleitete ihn in seinen letzten Lebenswochen bis zum Tod. Danach stellte er sich die Frage:
War das wirklich in seinem Sinne? Habe ich alles richtig gemacht?
Die Erfahrung führte ihn zur Ausbildung zum Privatbeistand und zur Spezialisierung auf Vorsorgeaufträge. Seither nutzt er seine rechtliche und praktische Expertise, um anderen Klarheit und Sicherheit zu geben.
Seine Firma, die Neutrale Finanzdienstleistung GmbH, begleitet heute regelmässig Personen und Familien in Vorsorgefragen – insbesondere im Umgang mit der KESB. Er arbeite nicht gegen die KESB, sondern im Sinne der Klienten – aber er wisse, wie man mit ihr spricht, sagt Jürg.
Was macht die KESB eigentlich?
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) greift immer dann ein, wenn jemand nicht mehr urteilsfähig ist und keine nahestehenden Angehörigen da sind. Oder wenn ein Interessenkonflikt besteht. Ihre Aufgabe ist es, Schutzmassnahmen zu prüfen und zu veranlassen – auch dann, wenn ein Vorsorgeauftrag vorliegt.
Die KESB ist regional organisiert. Ihre Mitarbeitenden kommen meist aus dem Sozialbereich oder dem juristischen Umfeld. Sie prüfen formell, ob alles mit rechten Dingen zugeht – und sind gesetzlich verpflichtet, Verkäufe oder finanzielle Entscheide zu genehmigen, wenn eine urteilsunfähige Person betroffen ist.
Wichtig sei laut Jürg aber nicht nur das Gesetz, sondern auch der Ton, in dem man mit der KESB kommuniziert: Wenn du weisst, wie du argumentierst und worauf die KESB achtet, öffnen sich viele Türen.
Medien, Missverständnisse und Schlagzeilen
Immer wieder sorgt die KESB für Schlagzeilen; vielfach werden dabei die tatsächlichen Abläufe nicht korrekt dargestellt.
Einmal hiess es, die KESB verwalte Michael Schumachers Vermögen. Für Jürg unvorstellbar: Die KESB kümmert sich gesetzlich nur darum, dass die Lebens- und Pflegekosten gedeckt sind. Was darüber hinausgeht, kann mit einem gut formulierten Vorsorgeauftrag frei geregelt werden.

Ein anderes Mal wurde behauptet, die KESB habe ein Immobilienportfolio unter Wert verkauft. Auch das hält Jürg für höchst fraglich. Wenn eine Liegenschaft im Besitz einer urteilsunfähigen Person verkauft werden soll, greift Artikel 416 des Zivilgesetzbuchs. Das heisst: Der Verkauf ist zustimmungspflichtig. Die KESB möchte in der Regel den unterzeichneten Kaufvertrag zuerst sehen, bevor sie prüft, ob sie zustimmt.
Jürg geht hier bewusst anders vor: Er verlangt die Zustimmung mit Auflagen im Voraus. Sonst riskiert man, dass alles rückgängig gemacht werden muss, wenn die KESB im Nachhinein nicht zustimmt.

Vorsorgeauftrag: Warum eine Internet-Vorlage nicht reicht
Jürg arbeitet mit offiziellen Vorlagen, die mit den Notariaten und der KESB abgesprochen sind. Es gibt eine Kurz- und eine Langversion – beide werden regelmässig aktualisiert. Bevor ein Dokument beurkundet wird, prüft ein Notar nicht nur die formellen Vorgaben, sondern auch, ob die Person urteilsfähig ist.
Jürg will sicherstellen, dass im Ernstfall nicht plötzlich alles blockiert wird, weil irgendeine Formulierung fehlt oder unklar ist. Deshalb lässt er den Vorsorgeauftrag immer vorprüfen, bevor er offiziell beurkundet wird.
Wenn der Vorsorgeauftrag in Kraft tritt
Sobald bei der KESB eine Meldung eingeht (etwa bei Demenz), wird in einem klar geregelten Verfahren geprüft, ob die betroffene Person wirklich urteilsunfähig ist. Zwei medizinische Gutachten sind vorgeschrieben. Ist ein gültiger Vorsorgeauftrag vorhanden, werden die darin genannten Personen eingeladen. Die KESB prüft:
- Möchten diese Personen die Verantwortung übernehmen?
- Sind sie dazu in der Lage?
Nur der Vorsorgeauftrag zählt – nicht etwa eine Bankvollmacht oder ein anderer Zettel. Viele denken, es reiche, wenn der Ehepartner eine Vollmacht hat. Aber das ist ein Irrtum. Der Gesetzgeber erkennt nur den Vorsorgeauftrag an.
Mehr zum Vorsorgeauftrag in unserem ersten Blog mit Jürg Gyr!
Häufige Gründe für KESB-Eingriffe
Die KESB greift ein, wenn eine Person alleine ist oder ein Interessenkonflikt besteht – etwa, wenn Geschwister Zweifel an der beauftragten Person äussern. Auch dann, wenn sich Familienmitglieder uneinig sind, wie etwa mit einer Immobilie umzugehen ist, wird die KESB aktiv.
In solchen Fällen kann die KESB den Verkauf einer Immobilie verlangen, um die Pflegekosten zu sichern, während die beauftragte Person den Erhalt des Hauses bevorzugt und stattdessen eine Hypothek ins Auge fasst. Unterschiedliche Auffassungen wie diese bergen erhebliches Konfliktpotenzial. Jürg Gyr sieht sich in solchen Fällen als Vermittler und Brückenbauer.
Grundsätzlich kann jede genannte Person im Vorsorgeauftrag mit der KESB sprechen. Doch wenn Unsicherheit besteht, kann es hilfreich sein, einen Vertreter wie Jürg beizuziehen. Er kennt den Prozess, weiss, welche Dokumente nötig sind, und kann direkt zur Sache kommen.

Erfolgreich verhandeln mit der KESB
In schwierigen Fällen kommt es auf gute Vorbereitung an. Jürg bringt dann konkrete Vorschläge, klare Budgets und nachvollziehbare Berechnungen mit. Ziel ist, der KESB zu zeigen: Die Lebens- und Pflegekosten sind langfristig gesichert, selbst wenn ein grösserer Vermögenswert verschoben oder aufgelöst werden soll.
Mit dem richtigen Hintergrundwissen kann man Lösungen vorschlagen, auf die weder die KESB noch die betroffene Person je gekommen wäre.
Unterstützung von Sozialwerken
Viele wissen nicht, dass es auch bei der Pflege zu Hause Unterstützung gibt. Jürg nennt unter anderem:
- IV-Leistungen
- Hilflosenentschädigung
- Wirtschaftliche Sozialhilfe durch den Heimatort
Aber auch da wird nicht einfach alles bezahlt. Man muss wissen, wie man argumentieren und wie man vorgehen muss.

Fazit: Kontrolle statt Bevormundung
Die KESB ist eine wichtige Institution – aber sie muss nicht alles bestimmen. Wenn ein Vorsorgeauftrag klar formuliert ist, kann sie sich auf ihre Kontrollfunktion beschränken. Jürg bringt es auf den Punkt: Es gehe nicht darum, die KESB zu umgehen oder zu bekämpfen. Aber man kann dafür sorgen, dass sie so wenig wie möglich eingreifen muss.
Sein Ziel: Die Selbstbestimmung der Familie erhalten – und gleichzeitig dafür sorgen, dass im Ernstfall alles reibungslos läuft.
Kontakt Jürg Gyr:
www.finanz-leistung.ch