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6 Anzeichen für einen Unternehmer Konkurs – und 3 Tipps wie du diesen verhindern kannst

Wenn ein Unternehmer Konkurs anmelden muss dann hat das oftmals viele Nachteile für alle Beteiligten Wenn der Bauleiter vorausschauend und korrekt handelt kann der Schaden aber in Grenzen gehalten we
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    Wenn ein Unternehmer Konkurs anmelden muss, dann hat das oftmals viele Nachteile für alle Beteiligten. Wenn der Bauleiter vorausschauend und korrekt handelt, kann der Schaden aber in Grenzen gehalten werden. Je aufmerksamer der Bauleiter ist, desto eher erkennt er einen drohenden Konkurs von einem Bau Unternehmen.

    Mögliche erste Anzeichen für einen Unternehmer Konkurs können sein:

    1. Der Mitarbeiter nimmt nur noch selten das Telefon ab und ruft nicht mehr zurück
    2. Das Baumaterial hat Terminverzug oder kommt nur noch in kleinen Stückzahlen
    3. Der Unternehmer möchte plötzlich Akonto Zahlungen früher bezahlt haben
    4. Der Handwerker auf der Baustelle wartet auf seinen Lohn
    5. Temporär Mitarbeiter wechseln häufig oder sie kommen nicht mehr auf die Baustelle
    6. Seine Sub Unternehmer (z.B. für Vorarbeiten) kommen nicht mehr auf die Baustelle

    2 Grundsatzfragen sind vorab zu klären

    1. In welchem Verhältnis steht der Unternehmer zum Bauherrn

    Wenn man mit einem GU/TU baut, dann hat man den Vorteil, dass dieser für die vollständige Erbringung der Leistungen zuständig ist. Baut man selber, trägt man das komplette Risiko. Dabei ist zu beachten, dass man den Unternehmer höchstens nach dem erledigten Leistungsstand bezahlt. Oftmals sollte man mit 10% Rückbehalt auf die effektiv erbrachten Leistung bezahlen.
    1. Zu welchem Zeitpunkt geht der Unternehmer Konkurs?

    Ist es schon vor Beginn der Arbeiten, ist es während oder erst nach den erbrachten Leistungen? Angenommen du führst einen kleinen Umbau in deinem Haus durch. Plötzlich geht der Gipser Unternehmer Konkurs. Dann ist es wichtig, dass du dich sofort mit einem Spezialisten für Konkurs Angelegenheiten in Verbindung setzt.

    Wie ich einen Unternehmer Konkurs erlebt hatte:

    Der Küchen Unternehmer war mit uns in einem GU/TU Verhältnis. Auf einer Offertbasis wurde der Werkvertrag erstellt. Der Küchenbauer arbeitete eng mit dem Architekten zusammen. Da wir sehr viele Küchen bestellt hatten, lief die Planung, Produktion und Montage in Etappen ab. Mit viel Druck auf den Unternehmer und die Arbeiter vor Ort, konnten die Termine eingehalten werden. Auch ich war mit dem Projektleiter von der Küchenbau Firma oft auf Baustellenrundgängen unterwegs. Wir kontrollierten zusammen die erstellten Pläne mit dem effektiven Grundriss vor Ort. Auf diesen Grundlagen wurden dann die Werkpläne für die Küchen erstellt. Diese wurden produziert und dann auf die Baustelle geliefert um die Montage vorzunehmen.

    Der Schock vom Unternehmer Konkurs:

    Dann haben wir erfahren, dass das Mutterhaus in Deutschland Konkurs gegangen war. Wir wurden vom Unternehmer in der Schweiz mit einem Brief informiert. Dort stand auch geschrieben, dass das den Schweizer Hauptsitz nicht betreffen würde. Mit den Akonto Zahlungen wurden wir dann vorsichtiger und mussten diese herauszögern, da unsere Küchen in Deutschland produziert wurden. Uns wurde versichert, dass das Werk in Deutschland noch weiter produziere. Etwa drei viertel der Küchen waren schon auf der Baustelle und verbaut. Der Rest war schon produziert, jedoch noch nicht auf der Baustelle. Dann passierte das unausweichliche. Das Schweizer Unternehmen ging auch Konkurs. Das war für uns abzusehen. Wir hatten vorgesorgt. Die Akonto Zahlungen wurden per sofort eingestellt. Da wir aber unseren Zeitplan einhalten mussten, haben wir die Arbeiter auf der Baustelle direkt über den GU/TU bezahlt. Ansonsten hätte niemand mehr gearbeitet. Diese Zahlungen an die Handwerker haben wir dann sauber aufgelistet. Nebenbei hatte mein Projektleiter mit einer anderen Küchenbau Firma aus der Schweiz ein Notfallprogramm entworfen. Ob der letzte Teil der produzierten aber noch nicht gelieferten Küchen kommen würde, wussten wir zu dem Zeitpunkt nicht. Ein paar Tage später kam dann die grosse Erleichterung. Das Konkursamt hatte die Ware am Zoll freigegeben. Da die Küchen alle Massanfertigungen waren, hat es mehr Sinn gemacht, diese uns zu verkaufen. Ansonsten hätten diese Küchen alle zu einem Bruchteil als Konkursmasse verkauft werden müssen. Somit konnten wir unseren Terminplan einhalten und konnten die Baustelle termingerecht übergeben.

    3 Tipps um einen Konkurs zu verhindern:

    1. Suche dir einen Architekten oder GU welcher schon lange und immer wieder mit den gleichen Unternehmern arbeitet. In einer unserer nächsten Folgen, interviewe ich Herr Matthias Oldani von Oldani Architektur. Er hat sehr gute Erfahrungen gemacht, indem er sich ein solides Netzwerk aus zuverlässigen Unternehmern aufgebaut hat. Mit solchen Unternehmern kann auch die Qualität gewährleistet werden.
    2. Hole dir Referenzen ein von anderen Baustellen. Telefoniere mit den Bauleitern oder den Projektleitern (Qualität, Termineinhaltung, Kompetenz) Egal ob du zukünftiger Bauherr, Architekt oder Bauleiter bist. Referenzen geben ein sehr gutes Gesamtbild darüber. Am besten wäre es, wenn Du 2-3 solcher Referenzen einholst.
    3. Verlange eine Betreibungsregisterauszug von der Firma. Das kann auch Aufschluss geben, wie die Bonität steht.
    Mein Netzwerk an qualitativ hochwertigen und innovativen Architekten, Unternehmern, Spezialisten und Experten im Baubereich wächst täglich. Profitiere auch du davon. Schreibe mir jetzt eine Mail an  marco@marcofehr.ch und stelle deine Frage. Mein Tipp: Erfolgreich bauen beginnt bei der richtigen Auswahl von Unternehmern und Planern. Hol Dir jetzt den Newsletter und das kostenlose Bauherren Handbuch welches Dir den Bauablauf von A-Z aufzeigt. Abonniere jetzt meine Social Media Kanäle, damit Du keine Folge mehr verpasst: Linkedin: https://www.linkedin.com/in/marco-fehr/ Instagram: https://www.instagram.com/marco.fehr_/ Facebook: https://www.facebook.com/marco.fehr.12 Beste Grüsse, Marco
    BESTE GRÜSSE
    Marco

    Erstellt am: 29.12.2019

    Zuletzt bearbeitet am: 16.05.2025

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