Als Hausbesitzer kommst du nicht drum herum: Jedes Gebäude benötigt für seine elektrischen Anlagen einen sogenannten Sicherheitsnachweis, kurz SiNa. Doch wie läuft eine solche Elektro-Installationskontrolle ab? Und wie sieht es mit den Kosten für Ein- und Mehrfamilienhäuser aus?
Unser Gast wird mit erhellenden Antworten Licht ins Dunkel bringen: Remigius Sauter ist Vizepräsident der Sektion Nordwestschweiz des Verbands Schweizerischer Elektrokontrollen (VSEK). Remigius hat sich spezialisiert auf Industrieanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Brandschutz im Elektrobereich. Er ist seit sieben Jahren als Kontrolleur unterwegs und arbeitet bei der Firma Electrosuisse.
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Die Aufgabe eines Elektrokontrolleurs
Nach jeder grösseren Installation führt der Elektrokontrolleur die gemäss Norm notwendigen Messungen durch und protokolliert sie. Dann kontrolliert er auf einer Sichtprüfung, ob alles richtig und zweckmässig installiert wurde. Sind alle Punkte erfüllt, unterzeichnet er den Sicherheitsnachweis (SiNa).
«Der SiNa bestätigt die technische Konformität mit den aktuell gültigen Regeln der Technik.»
Vielleicht hast du in diesem Zusammenhang auch schon vom Sicherheitsberater gehört. Dieser Name bezeichnet die gleiche Funktion. «Berater» klingt einfach etwas freundlicher und weniger streng als «Kontrolleur».
Zu seinen konkreten Aufgaben bei einem Einfamilienhaus gehören die grundlegenden Messungen: Schutzleiterprüfung, Isolationsmessung und die Auslösezeiten der Fehlerstrom-Schutzschalter. Dann muss er die Kurzschluss-Strommessung durchführen und die Drehrichtung überprüfen. Zusätzlich zu den Messungen gibt es eine Sichtprüfung. Hier wird alles genau Punkt für Punkt nach einem Standardprotokoll durchgegangen. Zum Beispiel: Sind die Steckdosen korrekt angebracht und unbeschädigt? Darf die Steckdose überhaupt in diesem Raum an dieser Stelle sein?
Vier Arten von Kontrollen
Insgesamt gibt es vier mögliche Kontrollen. Zunächst die betriebsinterne Schlusskontrolle, die ein Kontrolleur der ausführenden Firma durchführt. Diese Dienstleistung ist immer Teil der Arbeit des Installateurs. Beim Wohnungsbau reicht diese Kontrolle aus. Sobald wir aber in den gewerblichen und industriellen Bereich gehen, braucht es noch eine Abnahmekontrolle. Sie zu veranlassen, ist Aufgabe des Eigentümers. Das bedeutet, dass innerhalb von sechs Monaten nochmals ein unabhängiger Kontrolleur vorbeikommt und den Nachweis bestätigt.
Dann gibt es noch periodische Kontrollen. Die Länge der Periode ist je nach Gebäudeart unterschiedlich. Ein Wohnhaus wird alle 20 Jahre überprüft, Bürogebäude alle 10, Industriebauten alle 5 Jahre. In ganz heiklen Fällen muss man noch häufiger prüfen; in Operationssälen beispielsweise ist jedes Jahr eine Kontrolle fällig.
Für die vierte Art von Kontrolle kommt nun das energieversorgende Unternehmen ins Spiel.
Die Rolle des Netzbetreibers
Der Netzbetreiber schliesslich führt selbst Stichproben-Kontrollen durch. Das geschieht vor allem, wenn der Sicherheitsnachweis aus irgendwelchen Gründen nicht plausibel scheint. Auch sonst spielt er eine wichtige Rolle in diesem Prozess. Vor der Erstellung einer Installation führt man nämlich eine sogenannte Installationsanzeige aus. Denn der Netzbetreiber muss zuerst grünes Licht geben, dass für die gewünschte Leistung noch genügend Energie im Netz ist.
«Wenn dann der Sicherheitsnachweis nicht kommt, wird der Energieversorger aktiv nachfragen. Das gilt auch für eine allfällige Abnahmekontrolle.»
Den richtigen Kontrolleur finden
Um Elektrokontrolleur werden zu können, braucht man eine abgeschlossene Lehre als Elektriker. Ein Elektroinstallateur benötigt zwei Jahre Erfahrung und kann dann die Weiterbildung absolvieren und die Prüfung ablegen. Er ist danach offiziell «Projektleiter Installation und Sicherheit», was ihn berechtigt, den Sicherheitsnachweis auszustellen.
Wie weisst du nun, ob du einen Kontrolleur engagierst, der wirklich gute Arbeit leistet? Ein Patentrezept dafür gibt es nicht, sagt Remigius. Auch bei grossen Firmen gibt es immer wieder einzelne Kontrolleure, die etwas abfallen. Das Beste sei hier, bei deinen Kontakten rumzufragen und auf gute Erfahrungen zu bauen.
«Eine schöne Website und ein grosses Geschäft ist keine Garantie dafür, dass es von der Qualität her stimmt.»
Es kann sein, dass ein weniger kompetenter Kontrolleur gewisse Mängel nicht entdeckt. Das kann verfrühte Alterung oder sogar Brände zur Folge haben. Wenn du nachweisen kannst, dass dein Elektrokontrolleur wichtige Punkte übersehen hat, kannst du ihn über die Website des Starkstrominspektorats anzeigen.
Kosten für den Sicherheitsnachweis
Bei Einfamilienhäusern arbeiten die meisten Firmen mit einer Pauschale. Je nach Unternehmen und Region bewegen wir uns in einem Bereich von 300 bis 400 Franken. Ist es viel grösser als ein normales Einfamilienhaus oder sogar eine Villa, geht der Preis entsprechend nach oben.
Bei einem Mehrfamilienhaus kommt es ebenfalls auf die Grösse an. Für kleinere Wohnungen gibt es eine Pauschale von etwa 160 bis 250 Franken pro Wohnung. Dazu kommt noch etwas für den allgemeinen Teil mit Tiefgarage, Waschküche und so weiter.
Bei Gewerbegebäuden lässt sich das nicht pauschal sagen. Hier kommt es auf die Grösse, die Komplexität und die Menge der Installationen an.
Rechtlicher Hintergrund
Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen
1 Der Eigentümer oder der von ihm bezeichnete Vertreter sorgt dafür, dass die elektrischen Installationen ständig den Anforderungen der Artikel 3 und 4 entsprechen. Er muss auf Verlangen den entsprechenden Sicherheitsnachweis erbringen.
2 Er hat zu diesem Zweck die technischen Unterlagen der Installation (z. B. Installationsschema, Installationspläne, Betriebsanleitungen usw.), die ihm vom Anlagenersteller oder Elektroplaner ausgehändigt werden müssen, während ihrer ganzen Lebensdauer und die Grundlagen für den Sicherheitsnachweis nach Artikel 37 während mindestens einer Kontrollperiode gemäss Anhang aufzubewahren.
3 Er muss Mängel unverzüglich beheben lassen.
4 Wer eine elektrische Installation, die im Eigentum eines Dritten steht, unmittelbar betreibt und nutzt, muss festgestellte Mängel dem Eigentümer bzw. dessen Vertreter nach Massgabe der Regelung seines Nutzungsrechtes unverzüglich melden und deren Behebung veranlassen.
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