In der Schweiz sind doch heutzutage alle Mehr- und Einfamilienhäuser mit einer Blitzschutzanlage ausgestattet, oder? Nein, nicht einmal ein Fünftel der Wohnbauten ist geschützt! Das ist nur einer von drei Mythen rund um den Blitzschutz, den wir in dieser Folge analysieren und widerlegen werden. Dazu gibt es zahlreiche wichtige Fakten und Tipps zu Themen wie der Wahl des Spenglers und Subventionen.
Unser Podcast-Gast Marc Alther, Blitzschutzexperte und Berater bei der Arthur Flury AG, beantwortet zudem folgende Fragen: Wann ist eine Blitzschutzanlage obligatorisch?
Kannst du einen Blitzableiter aus ästhetischen Gründen verstecken? Und mit welchen Subventionen darfst du rechnen?
Unbedingt weiterlesen – es geht nämlich nicht nur um den Schutz deines Eigentums, sondern auch um deine persönliche Sicherheit.
Das ist die Arthur Flury AG
Rund 120 Mitarbeitende, über 40 Auslandvertretungen sowie genau 103 Jahre Erfahrung und Tradition – das ist die Arthur Flury AG in Zahlen.
Das weltweit tätige Industrieunternehmen mit Hauptsitz in Deitingen ist spezialisiert auf die Entwicklung und Herstellung von Komponenten für Fahrleitungen, Erdung, Gebäude-Blitzschutz, Absturzsicherung und Energienetztechnik.
Wo blitzt es in der Schweiz am häufigsten?
Gewitter entstehen, wenn warme, feuchte Luft schnell aufsteigt und dabei abkühlt. Dies führt zur Bildung von Gewitterwolken, die aus Wassertröpfchen und Eiskristallen bestehen. Sammeln sich in diesen Wolken elektrische Ladungen an, kommt es zu Blitzen und Donner. Beim sogenannten Wetterleuchten entlädt sich diese Ladung innerhalb der Wolke. Es gibt aber auch den Blitz von Wolke zu Wolke oder eben den für uns gefährlichen Blitz von der Wolke zur Erde.
Analysen zeigen, dass im Mittelland jährlich zwischen 1 und 2,5 Blitze pro Quadratkilometer auftreten. In Grat- und Gipfellagen registriert man häufig mehr als 3 Blitze pro Jahr und Quadratkilometer, während im südlichen Tessin die höchste Dichte mit über 3 Blitzeinschlägen pro Quadratkilometer verzeichnet wird.
Mythos 1: Alle Gebäude haben einen Blitzschutz
Auch im nächsten Sommer werden bestimmt wieder einige Gewitter übers Land fegen. Kein Grund zur Sorge, denn bei uns besitzen doch sowieso alle Wohngebäude einen Blitzschutz. Das ist, wie bereits eingangs erwähnt, ein sehr verbreiteter Irrtum! Nur etwa 18 Prozent sämtlicher Gebäude in der Schweiz verfügen über einen Blitzableiter.
Bei Wohngebäuden ist der Blitzschutz freiwillig und wird deshalb nur selten eingebaut. Diese 18 Prozent stammen also hauptsächlich von den Gebäudearten, wo ein Blitzschutzsystem vorgeschrieben ist. Dazu gehören Bauten der Industrie, der Landwirtschaft sowie Gebäude im öffentlichen Bereich (Altersheim, Spital, Einkaufszentrum etc.).
Mythos 2: Blitzschutz ist hässlich
Blitzableiter stellen sich viele als ein drahtiges Gestell vor, das vom Dach absteht – nicht wirklich ästhetisch. Aber diese Vorstellung ist völlig veraltet. Bei früheren Anlagen sieht man tatsächlich noch einen Draht, der über die Fassade verläuft und unschön wirkt.
Das muss heute nicht mehr so gemacht werden. Mittlerweile verbaut man den Blitzschutz beim Neubau in die Isolation, die Hinterlüftung oder sogar in den Beton. Dort ist er gänzlich unsichtbar. Einzig die Fangeinrichtung auf dem Dach mit Kupfer- oder Aluminiumdrähten ist noch zu sehen.
Mythos 3: Blitzschutz kostet viel
Was «viel kosten» bedeutet, ist natürlich immer relativ. Fakt ist jedoch, dass die meisten Bauherren von einem höheren Betrag ausgehen. Die Kosten für ein Blitzschutzsystem im Einfamilienhaus belaufen sich für den Neubau auf etwa 4'000 bis 5'000 Franken.
Sicher keine schlechte Investition, wenn man bedenkt, welchen Schaden an Mensch und Material ein Blitz anrichten kann: Wenn ein Blitz ein Haus trifft, kann er einen Lichtbogen erzeugen, der durch die elektrische Entladung zwischen verschiedenen leitfähigen Punkten springt. Dieser Lichtbogen kann Schäden verursachen, indem er elektrische Geräte zerstört oder sogar Feuer entfacht. Schätzungsweise ein Drittel aller Brände in der Schweiz werden so verursacht.
Hier gibt’s finanzielle Zuschüsse
Es geht aber noch günstiger: Es gibt auch Subventionen! Diese sind – wie so vieles in unserem Land – von Kanton zu Kanton verschieden.
Rund die Hälfte der Kantone subventionieren freiwillige Blitzschutzanlagen. Viele sponsern 25 Prozent der Kosten; im Kanton Bern wiederum gibt es je nach Versicherungssumme bis 2'500 Franken. Am grosszügigsten ist der Kanton St. Gallen: Hier kriegst du 40 Prozent von den Anlagenkosten zurück. Nicht schlecht!
Hier (ganz nach unten scrollen) kannst du nachschauen, ob auch dein Kanton einen Zustupf an deine freiwillige Anlage spendiert.
Vorsicht bei der Spengler-Wahl!
In der Regel baut der Spengler die Blitzschutzanlage. In etwa einem Drittel der Kantone muss dieser die Prüfung zur «Fachperson äusserer Blitzschutz VKF» bestanden haben. In den anderen Kantonen hingegen darf grundsätzlich jeder Spengler den Blitzschutz einbauen.
Allerdings bringt nicht jedes Spenglerunternehmen die gleiche Erfahrung und Motivation mit für diese Aufgabe. Als Bauherr musst du also darauf achten, einen Spengler zu wählen, der sich mit Blitzschutzanlagen auskennt. Ein erster Hinweis bietet seine Website: Steht dort nichts von Blitzschutz, dann ist das vermutlich nicht der richtige.
Die Arthur Flury AG bildet übrigens Spengler aus, damit sie für diese eidgenössische Prüfung bereit sind.
Mehr Infos & Kontakt
Viele Elektroplaner und Spengler sind mit dem Fachgebiet Blitzschutz nicht so vertraut. Die Arthur Flury AG kann diese Unternehmer auf der Baustelle unterstützen, damit dein Gebäude auch wirklich den Blitzschutz erhält, für den du bezahlst. Nimm hier mit der Arthur Flury AG Kontakt auf.
Blitze sind nicht die einzige Gefahr vom Himmel: Auch der Hagelsturm ist eine Naturgewalt, die jeden treffen kann. Zahlreiche Hagelschäden liessen sich durch Vorsichtsmassnahmen zur richtigen Zeit verhindern. Mehr dazu in diesem Baublog mit dem SIA.
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