Planungsrisiko-Marco-Fehr-Bauherren_Podcast_Schweiz-min

Wer trägt das Planungsrisiko?

LinkedIn
Facebook
Inhaltsverzeichnis

Wer übernimmt die Verantwortung für die Folgen von fehlerhaften Plänen? Darf man die Mehrkosten dem Unternehmer aufbrummen oder muss der Architekt oder der Bauleiter dafür bezahlen? Oder ist es am Ende der Bauherr, der in die Tasche greifen muss, weil er das Risiko der Planung trägt? Das sind die spannenden Fragen in diesem Baublog.

Für das Finden der Antworten habe ich ein tolles Hilfsmittel: ein Buch von Thomas Risch mit dem Titel «Nachtragsmanagement nach SIA-Norm 118». Es ist ein Praxishandbuch für Unternehmer, Architekten und Bauleiter, das ein systematisches Vorgehen zur Wahrung von Nachtragsansprüchen aufzeigt. Das Buch erklärt all das, was in der SIA 118 nicht ganz klar geregelt ist, mit anschaulichen Beispielen. Und der Autor tut dies in einer verständlichen Sprache. Ganz klare Kaufempfehlung meinerseits – deshalb findest du das Buch in unserem Webshop. Unter diesem Link kannst du es direkt beim Stämpfli-Verlag bestellen.

Im Folgenden werde ich nun mithilfe von Auszügen aus diesem Buch (in Anführungszeichen und kursiv) eine Übersicht zum heutigen Thema entwerfen.

planung-bauherren-podcast-schweiz-marco-fehr-baublog

Achtung: Klauseln!

«In Verträgen kommen zunehmend Klauseln vor, wonach der Unternehmer das Risiko oder die Haftung für eine unvollständige und/oder fehlerhafte Planung des Bauherrn übernimmt.»

Das ist zum Einstieg bereits ein ziemlich heftiger Punkt, wie ich finde. Denn überlegen wir uns mal, was das bedeutet: Du schreibst kurz etwas in den Werkvertrag – und plötzlich liegt das gesamte Risiko der Planung beim Unternehmer.

«Damit kann die Übernahme einer Mängelhaftung, einer Schadensersatzpflicht, der Verzicht auf eine Vergütung für allfällig entstehende Mehrkosten und/oder der Verzicht auf Terminerstreckung gemeint sein.»

Du kennst bestimmt meine Meinung zu so einer Praxis: Ich finde das extrem unfair. Es muss beim Bauen stets ein Miteinander sein. Wenn der Unternehmer gleich zu Beginn feststellt, dass zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Ungleichheit herrscht, dann ist das im Hinblick auf ein gutes Zusammenspiel nicht positiv.

Deshalb mag ich dieses Buch so sehr: Es bringt alle Beteiligten auf den gleichen Wissensstand. In diesem Fall lernen Unternehmer, dass sie auf solche Klauseln achten und nicht jeden heimtückischen Werkvertrag unterschreiben sollten.

Ist der Unternehmer zur Prüfung verpflichtet?

Es geht um die SIA-Norm 118, Artikel 25, Absatz 3 (Übernahme der Mängelhaftung und einer Schadenersatzpflicht). Solange nichts anderes explizit festgehalten wurde, tritt diese Regelung in Kraft. Sie besagt, dass der Unternehmer nicht zur Prüfung der Planung verpflichtet ist, wenn bauherrenseitig Sachverstand vorhanden ist. Der Unternehmer ist jedoch «im Rahmen des Zumutbaren» zur Prüfung der Pläne verpflichtet. Was ist jetzt aber «zumutbar»?

«Die Prüfungspflicht bezieht sich auf Unstimmigkeiten oder andere Mängel. Unstimmigkeiten sind Fehler, Widersprüche oder Lücken in oder zwischen Plänen, aber auch fehlerhafte, widersprüchliche oder unvollständige Angaben über den Baugrund oder über die bestehende Bausubstanz.»

Grundsätzlich kann der Unternehmer auf die Planung vertrauen, wenn der Bauherr ein Profi ist. Gleiches gilt, wenn der Bauherr einen sachverständigen Berater wie einen Bauleiter zur Seite hat. Das Vertrauen hat jedoch seine Grenzen, wenn die Unrichtigkeit offensichtlich ist und ins Auge springt.

«Ist der Bauherr aber ein Laie, hat der Unternehmer eine Prüfungspflicht im Umfang des ihm vorausgesetzten Sachverstands.»

Diese Prüfung muss aber keine technisch anspruchsvolle und teure Untersuchung umfassen, die in keinem vernünftigen Verhältnis zum Werklohn steht. Das bedeutet also, dass man nicht alles bis zur hintersten und letzten Schraube unter die Lupe nehmen muss. Ansonsten müsste man dem Unternehmer eigentlich auch einen Planer-Auftrag zusprechen.

Der Architekt in der Verantwortung?

Ist denn der Architekt derjenige, der dem Bauherrn die Mehrkosten durch Fehler in der Planung bezahlen muss? Nehmen wir an, eine Abmahnung des Unternehmers deckt potenziell einen Planungsfehler des Architekten auf. Dazu schreibt Thomas Risch Folgendes:

«Als Bauherr ist die Abmahnung dem Architekten in Form einer Mängelrüge anzuzeigen. Ändert der Architekt daraufhin die Planung, kann dies im Verhältnis zum Unternehmer zu einer Bestellungsänderung führen. Hält der Architekt an der Ausführung fest, übernimmt er die volle Verantwortung und der Unternehmer ist von der Mängelhaftung befreit.»

Das erinnert mich an ein Bauprojekt, bei dem es viele Fehler in der Planung gab. Wir als Bauleitung haben ganz detailliert sämtliche Planungsfehler dokumentiert, samt Ursachen, Folgen und Mehrkosten. Das Ganze haben wir dann dem Architekten in Rechnung gestellt. Ob es dann auch bezahlt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis, weil der Fall später noch vor Gericht ging.

Meine Meinung ist, dass alle Beteiligten für ihre Fehler einstehen müssen. Das lesen jetzt vielleicht einige Planer, Architekten und Ingenieure nicht so gern. Diese möchte ich aber darauf hinweisen, dass es Versicherungen dafür gibt, auf die man nicht verzichten sollte. Zum Beispiel die SIA-Planungsrisikoversicherung.

Abschliessende Tipps

«Sind Angaben im Detailbeschrieb falsch (sie fehlen also nicht), kann dies von der Vollständigkeitsklausel erfasst sein, wenn der Unternehmer zusätzlich bestätigt, er habe vor Vertragsabschluss alle Unstimmigkeiten der Detailbeschreibung mit dem Besteller bereinigt.»

So eine Bestätigung ist natürlich sehr heikel! Man öffnet damit sozusagen sein Portemonnaie für die kleinste Schraube. Deshalb: Lasst eure Verträge von jemanden gegenlesen, damit ihr nicht einen ganz miesen Deal unterschreibt.

Den Architekten und Bauleitern wiederum rate ich: Prüft eure Pläne, die ihr den Unternehmern zusendet. Schaut auch, dass die Offerte vollständig ist. Jegliche Detailschnitte können dem Unternehmer helfen, schon frühzeitig Fehler in der Planung zu finden und zu kommunizieren. Denn im richtigen Moment wertvolle Optimierungsvorschlägen zu liefern, zeichnet schliesslich ein gutes Bauunternehmen aus. Das ist ein weiterer Grund dafür, nicht einfach den billigsten, sondern vielmehr den qualitativ hochwertigsten Unternehmer zu wählen.

Du siehst: Das SIA-Normenwerk ist auf vielen Schweizer Baustellen schon fast wie ein Gesetzbuch, das über richtig und falsch entscheidet. In diesem Baublog ging es vor allem um die SIA 118. Aber weisst du eigentlich, wie solche Normen überhaupt entstehen? Das kannst du hier nachlesen, im Interview mit dem Leiter Fachbereich Normen des SIA.

Wenn dir dieser Baublog gefallen hat, würde ich mich riesig über eine Bewertung und einen positiven Kommentar auf iTunes freuen.

Beste Grüsse
Marco

Auch Du möchtest mit dem Podcast mehr Sichtbarkeit erlangen und zusätzlich von einem Blogbeitrag profitieren?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert