Feuerpolizeiliche Auflagen – die 7 wichtigsten Fakten für mehr Kosteneinhaltung als Bauherr

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Inhaltsverzeichnis

Was sind Feuerpolizeiliche Auflagen und wozu dienen diese?

Diese Vorschriften wurden erstellt um die Sicherheit der Bewohner und Feuerwehrleute im Brandfall, bei Stromausfall etc. zu gewährleisten. Hier geht es um die Bestimmung der Flucht und Rettungswege, der Rauchwarnanlagen, Kennzeichnung der Fluchtwege sowie der Sicherheitsbeleuchtung. Zudem werden die verschiedenen Baustoffe und Materialien geregelt. Technische Anlagen wie die Beförderungsanlagen und wärmetechnische Anlagen werden auch kontrolliert. Auch die Brandschutzabstände, die Tragwerke und die Brandabschnitte werden in diesem Dokument geregelt.

Für jedes Haus gilt ein individuelles Brandschutzkonzept.

 

Eigentlich sollten Auflagen betreffend Feuerpolizeilicher Auflagen von der Gemeinde und Kanton schon in die Projektplanung einfliessen.

Was ich aber als ehemaliger Bauleiter sehr oft erlebt habe ist folgendes. Das Brandschutzkonzept wurde lange nicht eingereicht. Dann liegt es noch ein paar Wochen bei der Gemeinde oder beim Kanton zur Freigabe. Dann sind Änderungen notwendig und der Rohbau ist schon fast vollendet.

Allfällige Änderungen und zusätzliche Auflagen sind dann im Innenausbau wieder mit Mehrkosten verbunden. Dazu kommt noch, dass oftmals eine rollende Planung stattfindet was zwingend zu unterlassen ist.

Damit du als zukünftiger Bauherr davon verschont bleibst, gebe ich Dir die 7 wichtigsten Fakten an die Hand. Es ist ja wichtig, dass du informiert bist.

  1. Die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Brandschutz Experten

Es ist zu empfehlen, dass ein externer Brandschutz Experte zu Rate gezogen wird. Das kann sein, dass es ein Experte der GVZ Gebäudeversicherung Zürich ist. Es kann auch ein privater Brandschutzexperte zugezogen werden, um die Koordination mit dem Architekt, der GVZ und der Gemeindefeuerpolizei zu erledigen. Eigentlich sollte schon in der Projektphase das Brandschutz Konzept fertig erstellt sein um

Eine frühzeitige Bausitzung mit allen Beteiligten ist sehr wichtig. Dabei muss der Architekt, der Bauleiter und vielleicht auch der Bauherr anwesend sein. Ein externer Brandschutzexperte ist an einer solchen Sitzung natürlich auch immer von Vorteil. Hier kann ich definitiv die Firma https://www.simon-protec.ch/ empfehlen. Herr Marco Bucher hat mir bei mehreren Baustellen super kompetent zur Seite gestanden.

  1. Die frühzeitige Freigabe der Brandschutzpläne durch die Gemeindefeuerpolizei

Die Gemeindefeuerpolizei hat das letzte Wort und gibt die Brandschutzpläne frei. Aus meiner Erfahrung habe ich schon oft erlebt, dass die Gemeinde sich Zeit lässt, wenn es um die Freigabe geht. Da muss der Architekt wirklich hartnäckig sein und einen Terminplan für diese Freigabe vereinbaren. Denn Mehrkosten welche durch Verzug der Gemeinde entstehen, können leider nicht der Gemeinde in Rechnung gestellt werden.

Oftmals ist es dann so, dass die Mehrkosten durch den Bauherrn getragen werden müssen. Der Bauherr sollte darauf beharren, dass die Brandschutzpläne durch die Feuerpolizei schnellstmöglich freigegeben werden. Das kommt auch immer ein bisschen auf das Vertragsverhältnis mit dem Ersteller drauf an. Falls ein TU das Haus baut, muss er die Verzögerungskosten übernehmen. Jedoch ist wichtig, dass der Bauherr auch hier wieder Bauwissen mitbringt.

  1. Eine regionale Wahl eines Architekten kann von Vorteil sein

Wenn möglich wählen sie einen Architekten der schon einmal in der Region gebaut hat. Denn dieser Architekt kennt vielleicht auch den Feuerpolizisten. Natürlich hilft hier auch wieder das Vitamin B. Manchmal bekommt der Architekt oder Bauleiter die Freigabe Pläne schneller, je besser er den Feuerpolizisten kennt. Der Architekt weiss auch eher, auf was der Feuerpolizist Wert legt und wo er auch mal ein Auge zudrückt.

  1. In jedem Kanton brennt es anders

Das heisst, die Gesetze und Verordnungen sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Daher ist Vorsicht geboten. Der Architekt muss sich sehr gut mit den örtlichen Gesetzen und Normen auskennen.

Als ehemaliger Bauleiter habe ich im Kanton Zürich und Aargau mehrere grössere Überbauungen und Einfamilienhäuser erstellt. Mal durften in der einen Gemeinde diese Materialien verwendet werden, aber in der anderen Gemeinde waren sie verboten. Mal musste so gebaut werden, mal so. Es ist unglaublich kompliziert.  

  1. Mehrkosten einsparen durch eine Materialisierung’s Liste vom Brandschutz Konzept

Als Beispiel nehmen wir eine Steigzone. Aus früheren Interviews wissen wir, dass eine Steigzone Leitungsführungen von z.B. Wasser, Strom, Abwasser etc. führen. Diese Steigzonen werden mit bestimmten Materialien verkleidet. Zusätzlich können solche Steigzonen je nach Bedürfnissen und Anforderungen an Brandschutz und Lärmschutz mit speziellen Materialien gedämmt werden. Diese Materialien müssen einerseits geprüft sein und anderseits durch die Baupolizei genehmigt werden.

Damit nun diese Materialien so früh wie möglich bestimmt sind, muss ein Materialisierungs Konzept erstellt werden. Das hätte vielen ehemaligen Bauherren und Bauträgern schon viel Geld gespart.

Denn dieses Konzept kann nun für alle zukünftigen Unternehmer beigelegt werden. Dann sehen diese ganz genau, welche Materialien benutzt werden dürfen und welche nicht. Der Bauleiter oder Architekt muss diese Materialien bei den Unternehmern auswählen.

Hier ist darauf zu achten, dass genau die vorgeschriebenen Produkte zum Einsatz kommen. Das Prüfzertifikat muss zwingend vorhanden sein. Auch wenn ein günstigeres Produkt die gleichen Anforderungen erfüllen würde.

  1. Brandschutz Konzept beinhaltet auch ein Schliesskonzept

Das Schliesskonzept ist auch ein sehr wichtiger Teil des Brandschutzkonzeptes. Denn hier geht es zum einen um die Sicherheit der Bewohner. Zum anderen geht es darum, dass die Fluchtwege richtig öffnen und schliessen.

Es ist ein schmaler Grat die Sicherheit zu gewährleisten und alle Anforderungen zu erfüllen. Dafür benötigt es den Externen Spezialisten.

Daher ist es auch wichtig, dass der Auftrag an den Schliessanlagen Unternehmer so früh wie möglich vergeben wird. Er kann noch diverse Tipps geben, wie eine Optimierung stattfinden kann.

  1. Frühzeitige (Teil) Abnahme und Baustellenkontrollen mit dem Feuerpolizisten der Gemeinde

Alle zwei bis drei Monate sollte mit dem Feuerpolizisten eine Baustellenkontrolle begangen werden. Es müssen nicht nur die Pläne genehmigt sein. Der Feuerpolizist muss auch die korrekte Ausführung auf der Baustelle bestätigen.

Zudem wird er immer wieder Teilabnahmen durchführen. Die erste bei Rohbau Vollendung. Dann möchte er Beispiele sehen, wie Steigzonen geschlossen werden. Er benötigt die Material Bestätigungen der relevanten Unternehmer. Leitungen welche durch einen Brandabschnitt führen, sind durch den Feuerpolizisten kontrollieren zu lassen.

Am besten fragt man den Feuerpolizisten wann er was sehen möchte. Das kann sich der Bauleiter direkt in das Terminprogramm reinschreiben. So ist sichergestellt, dass die Termine auch wahrgenommen werden.

PS: Alle Personen der Gemeinde und Kantone kommen sehr gerne auf die Baustelle. Dann gibt man ihnen das Gefühl, dass sie wichtig sind. Und das ist auch so. Diese Leute sind enorm wichtig. Denn ansonsten würden noch viel mehr Baumängel geschehen und sicherheitsrelevante Materialien nicht verbaut.

Hier gibt es noch weiterführende Links, zum optimalen Bauablauf mit der GVZ und der Feuerpolizei der Gemeinde.

https://www.gvz.ch/_file/1127/gvz-brandschutz-planen-web.pdf

https://www.gvz.ch/_file/898/10-01-subventionen-stand-2018.pdf

https://www.simon-protec.ch/

 

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